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Stadt Offenbach

Sportförderung

Mit den Sportförderungsrichtlinien unterstützt die Stadt Offenbach am Main die Arbeit der Offenbacher Sportvereine und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger.

Schülersportfest

Die Offenbacher Sportvereine sollen in einem transparenten, wenig bürokratischen Verfahren Förderung beantragen und erhalten können. Die Sportförderung der Stadt Offenbach am Main ist hierbei vielseitig. 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen. Diese Förderung ist unerlässlich, wenn auch in Zukunft genügend Jugendliche für den Sport begeistert und für Vereine gewonnen werden sollen. 

Darüber können Vereine, die dem Landessportbund Hessen angehören, zum Beispiel Förderungen beantragen für Fahrtkosten und Meldegelder für Meisterschaftsspiele ab der obersten Hessischen Liga, sowie für Vereinseigene Anlagen, langlebige Sportgeräte, Lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager in Sportvereinen.

Einzelsportlerinnen und Einzelsportler hingegen werden von der Stadt Offenbach nicht gefördert. Über die bereits genannten Förderungen ist die kostengünstige Bereitstellung von Sportstätten zur Ausübung des Sports eine wichtige indirekte Förderung an die Sportvereine sowie Sportlerinnen und Sportler.

Weitere Informationen zur Sportförderung der Stadt Offenbach erhalten Sie in den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Offenbach am Main.



Sportstiftungen in Offenbach

In Offenbach gibt es 2 Sportstiftungen, welche zusätzlich zu den Fördermitteln des Landessportbundes Hessen, der Stadt Offenbach am Main und des Landes Hessen Sportvereine und Sportlerinnen und Sportler bei ihrer Arbeit finanziell unterstützen. Die Offenbacher Sportstiftung und die Sportstiftung der Sparkasse Offenbach.

Sportstiftung Offenbach

Di Offenbacher Sportstiftung wurde 1978 als Bürgerstiftung gegründet und unterstützt mit monatlichen Zuschüssen jugendliche Sportlerinnen und Sportler, die große Leistungen zeigen und zum Beispiel bei Hessischen und Deutschen Meisterschaften auf die ersten drei Plätze kommen.

Eine Förderung erhalten können Sportlerinnen und Sportler, insbesondere der Nachwuchs im Alter von 14 bis 20 Jahren, aus der ganzen Region; Voraussetzung ist nur die Mitgliedschaft in einem Offenbacher Verein. Weitere Informationen gibt es unter der Homepage www.offenbacher-sportstiftung.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Sportstiftung der Sparkasse Offenbach

Die Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. wurde am 1. November 2011 gegründet. Ziel und Zweck der Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. ist die Förderung des Sports in der Stadt Offenbach a. M. im weitesten Sinne. Dies erfolgt durch die Bewilligung von Zuschüssen für

  • den Erwerb von Sportgeräten,
  • die Verbesserung von Trainingsbedingungen,
  • die Beschäftigung und Qualifizierung von Trainern,
  • die Unterstützung von Sportveranstaltungen,
  • den Sport mit Behinderten,
  • den Bau und die Unterhaltung von sportlich genutzten Flächen und
  • die Förderung sportlicher Talente und begabter Nachwuchssportler.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Unterstützung auf die Stadt Offenbach am Main beschränkt ist und die Stiftung eine Zuwendungsbestätigung erhält. Grundsätzlich werden Gesuche im Sport-Bereich von der Sparkasse Offenbach an die Sportstiftung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. weitergeleitet.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.sparkasse-offenbach.de (Öffnet in einem neuen Tab).


Weiterführende wichtige Informationen zu städtischen Sportförderungen

Änderung Mindestbetrag für die Beantragung von Fördermittel langlebiger Sportgeräte

Im Vorgriff auf die Überarbeitung der gesamten Sportförderungsrichtlinien wird Ziffer 5.2 bereits mit Wirkung vom 01.01.2020 wie folgt geändert:

"Die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden, können bezuschusst werden. Nicht gefördert werden Anschaffungen von Bällen, Sportkleidung, persönlichen Ausrüstungsgegenständen, Peripheriegeräten und Computern. Ebenso werden Anschaffungen unter einem Betrag von 300,- € (brutto) nicht bezuschusst (Ausnahme: Anschaffungen, die als Sachgesamtheit anzusehen sind)".

Erläuterungen und Hinweise

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