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Stadt Offenbach

Bessere Luftqualität in Offenbach

19.02.2021 – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Luftreinhalteplan des Landes Hessen für Offenbach ist gescheitert. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 17. Februar mitgeteilt hat, wurde das Verfahren zwischen der DUH und dem Land Hessen endgültig eingestellt.

Die Gerichtskosten sind laut dem Gerichtsbeschluss von der Klägerin, der DUH, zu tragen. Bereits im November 2020 hatte sich eine Einigung vor dem Gericht in der Hauptsache abgezeichnet: Die DUH hatte den von der Stadt erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Luftreinhaltung als ausreichend akzeptiert, damit waren auch die drohenden Dieselfahrverbote im Offenbacher Stadtgebiet vom Tisch.

Umweltdezernent Paul-Gerhard Weiß bezeichnete die Einstellung des Verfahrens als Erfolg: „Die jetzt getroffene Entscheidung bestätigt das, was sich im November bereits abzeichnete: Die Stadt Offenbach setzt mit einem ganzen Katalog von Maßnahmen eine Gesamtstrategie um, mit der zeitnah das gemeinsame Ziel einer besseren, sauberen Luft in Offenbach erreicht werden kann.“ Der Offenbacher Luftreinhalteplan setzt dabei nicht nur auf theoretische Prognosen, sondern basiert auf wissenschaftlich validen Berechnungen über die Wirksamkeit einzelner konkreter Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffemissionen insbesondere durch den Verkehr mit dem Ziel, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten. „Die Maßnahmen sind zielgerichtet und angemessen und sie wirken teilweise schon“, ergänzte Weiß mit Blick auf die bereits zurückgehenden Stickoxid-Belastungen an der Bieberer Straße und weiteren besonders betroffenen Straßen im Stadtgebiet (Mainstraße, Untere Grenzstraße).

Tempo 40 und andere Maßnahmen für bessere Luft

Die Stadt setzt bei ihrem Maßnahmepaket vor allem auf eine Verkehrsverflüssigung durch eine verkehrsabhängige digitale Ampelsteuerung, den Ausbau der Radinfrastruktur, eine Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs, die Umrüstung der Busflotte auf Elektroantrieb, Tempo 40 und – sofern erforderlich und hinreichend wirksam – auf ein Lkw-Durchfahrtsverbot. Aufgrund der bereits sinkenden Werte hat die Stadt bereits entschieden, auf die Einrichtung von „Pförtnerampeln“ zu verzichten. Diese Zufahrtssteuerungen ins Stadtgebiet waren ohnehin nur als „letztes Mittel“ im Rahmen des Maßnahmenkatalogs geplant.

Für den Masterplan Green-City, der am 23. Mai 2019 von den Stadtverordneten beschlossen wurde, ist ein Gesamtbudget über 15 Millionen Euro bereitgestellt worden. Hinzu kommen die Kosten für die bereits begonnene Anschaffung von Elektrobussen für die Offenbacher Verkehrsbetriebe. Die ersten sieben E-Busse sind seit Dezember im Einsatz. Bis Ende 2021 soll die Flotte um weitere 29 Fahrzeuge anwachsen.

Als nächste Maßnahme steht nun für drei Straßenabschnitte eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 an. „Tempo 40 ist eine wirksame Maßnahme, um die Belastung der Luft zu verringern“, so Weiß. „Wie die Berechnungen zeigen, die das Land Hessen in seiner Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte in den Städten vorgenommen hat, hat Tempo 40 dabei sogar einen stärkeren Effekt als Tempo 30.“ Wer gleichmäßig mit einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde unterwegs ist, vermeidet Gangwechsel und Beschleunigen und damit zusätzlichen Benzinverbrauch und Schadstoffausstoß. In Kombination mit einer digitalen Verkehrssteuerung, die die Menge des Verkehrs an Kreuzungen berücksichtigt, können Emissionen stärker reduziert werden als bei höheren oder niedrigen Geschwindigkeiten. „Außerdem verringert Tempo 40 Lärm und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger.“ 

Eingeführt wird Tempo 40 ab Anfang März auf folgenden besonders belasteten Straßenabschnitten: Mainstraße (von Arthur-Zitscher-Straße bis Kaiserstraße), Waldstraße (von Geleitsstraße bis Bleichstraße) und Kaiserstraße (von Geleitsstraße bis Große Marktstraße). Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit wird an diesen Abschnitten ausgeschildert.

Hintergrund der Klage

Bereits am 30. Juni 2015 wurde das Land Hessen vom Verwaltungsgerichtshof dazu verurteilt, „den für die Stadt Offenbach geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Offenbach enthält“. Das Land war verpflichtet, das VGH-Urteil innerhalb von drei Jahren (bis 2018) umzusetzen. Im April 2018 klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut gegen das Land, weil die Umsetzung der Luftreinhaltepläne für elf Städte, darunter Offenbach, noch nicht erfolgt war. Die Stadt Offenbach unterdessen entwickelte ihren Maßnahmenkatalog weiter, der Grundlage der 3. Fortschreibung zum Luftreinhalteplan für Offenbach ist. Mit der offiziellen Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen trat der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 3. Fortschreibung Teilplan Offenbach am Main, am 12. Oktober 2020 in Kraft. Das zulässige Jahresmittel für Stickstoffdioxid in der Höhe von 40 µg/m³ wurde in Offenbach in den letzten Jahren an mehreren Straßenzügen im Stadtgebiet überschritten, insgesamt ist die Belastung jedoch abnehmend.

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