Carsharing wird in Offenbach ausgeweitet
07.03.2024
Ein Auto nicht mehr selbst besitzen, sondern gemeinsam mit anderen teilen: Das ist die Grundidee des Carsharing. Um dieses Angebot auch in Offenbach weiter auszubauen, wurden vom Amt für Mobilität stadtweit insgesamt 36 öffentliche Parkplätze zur möglichen Carsharing-Nutzung ausgewählt. Auf diese können sich Carsharing-Anbieter bewerben. Diesen Flächen und dem weiteren Verfahren hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.
Die bisher bestehenden Carsharing-Angebote befinden sich bislang auf Privatgelände, häufig in Hinterhöfen oder Parkhäusern. Durch eine mittlerweile angepasste Gesetzeslage ist es aber möglich, Carsharing sichtbar und erreichbar für alle in den öffentlichen Raum zu bringen.
Bürgermeisterin und Mobilitätsdezernentin Sabine GroßDie Nachfrage nach Carsharing steigt bundesweit. Mit den ausgewählten Standorten im öffentlichen Raum besteht die Möglichkeit das Carharing-Angebot auszuweiten. Das ist eine gute Entwicklung für Offenbach.
Die nun ausgewählten Flächen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, einen Schwerpunkt bilden aber die zentralen, innenstadtnahen Stadtteile. Falls diese erste Vergaberunde erfolgreich verlaufen sollte, könnten in einem künftigen Verfahren auch bislang nicht berücksichtigte Stadtteile aufgenommen werden.
„Die Nutzung von Autos, die man sich teilt, kann auch finanziell attraktiv sein. Denn die Kosten für ein eigenes Auto sind hoch und die Nutzung eines geteilten Autos kann günstiger sein als ein eigenes Auto für seltene und kurze Fahrten vorzuhalten. Carsharing birgt auch die Chance öffentlichen Raum zu gewinnen, da viele Autos auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Studien belegen, dass stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge je nach örtlichen Verhältnissen vier bis teilweise mehr als zehn Fahrzeuge ersetzen können“, so Groß.
Um auch die emissionsfreie Mobilität weiter voranzubringen, wurden fast alle bisherigen Standorte des eingestellten eMobil-Angebots der OVB mit in das Gesamtpaket einbezogen. An diesen Standorten sollen bei erfolgreicher Vergabe dann auch in Zukunft Autos mit Elektroantrieb bereitstehen.
Hintergrundinformation
Beim Carsharing – zu Deutsch „Autoteilen“ – besitzen Einzelne das Auto nicht selbst, sondern teilen es sich mit Anderen. Halter des Autos ist in der Regel ein Carsharing-Unternehmen, bei dem die Kunden sich anmelden, um danach die Fahrzeuge des Anbieters selbstständig buchen zu können. Die Anmeldung zur eigentlichen Fahrt erfolgt kurzfristig über das Internet, eine Smartphone-App oder die Telefonzentrale des Anbieters. Vor Ort wird das Fahrzeug dann mit einer Chipkarte oder mit dem Handy geöffnet und die Fahrt kann beginnen.
Beim klassischen stationsgebundenen Car-Sharing kann der Nutzende das Fahrzeug an einem wohnortnahen Standort mieten und nach der Fahrt muss er das Fahrzeug auch wieder dorthin zurückbringen.
Ein privater Pkw wird durchschnittlich nur eine Stunde am Tag bewegt. Somit steht das Auto 23 Stunden am Tag ungenutzt und blockiert gerade in den Städten wertvolle Flächen. Bei geteilten Fahrzeugen kann diese Quote erhöht werden, so trägt stationsgebundenes Carsharing auf Dauer zur Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen bei. Diese Wirkung wurde in verschiedenen Studien belegt: So ersetzt jedes stationsbasierte Carsharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen vier bis teilweise mehr als zehn Fahrzeuge, da die Nutzenden vielfach ihr eigenes Auto abschaffen.
Die Anzahl der Menschen, die sich Autos teilen, steigt von Jahr zu Jahr. Zwischen 2011 und 2022 hat sich die Zahl der registrierten Nutzerinnen und Nutzer verzwölffacht. Aktuell gibt es deutschlandweit über 30.000 Car-Sharing-Fahrzeuge und über 3,3 Millionen Menschen, die bei Car-Sharing-Anbietern angemeldet sind. Das gilt sowohl für die frei im Straßenraum verfügbaren Angebote („free-floating“) als auch für die Autos, die einen festen Standort haben („stationsbasiert“).
Nach jüngsten Berechnungen des Bundesverbandes Carsharing lohnt sich Carsharing im Vergleich zum eigenen Pkw für immer mehr Bürgerinnen und Bürger. Selbst bei Vernachlässigung des Wertverlustes des eigenen Autos zeige sich, dass Nutzende bei jährlichen Fahrleistungen unter 4.000 Kilometern mit Carsharing kostengünstiger unterwegs sind. Wird bei neuen Fahrzeugen noch der Wertverlust berücksichtigt, erweist sich Carsharing bis zu einer Fahrleistung von über 10.000 Kilometern als kostengünstiger.