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Stadt Offenbach

Stadt ermöglicht bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher Ladesäulen für Elektroautos

06.03.2023 – Um einen sauberen, leiseren und Klima schonenden Verkehr zu fördern, ermöglicht die Stadt im gesamten Stadtgebiet öffentliche Ladepunkte für Elektroautos. Dafür hat der Magistrat eine Richtlinie auf den Weg gebracht, welche die Freigabe geeigneter Flächen durch die Stadt regelt. Der Richtlinie wurde am 22. Februar im Magistrat zugestimmt.

Bürgermeisterin und Mobilitätsdezernentin erläutert: „Die Verkaufszahlen von Elektroautos steigen an und damit auch die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur. Während die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos bundesweit 2017 noch bei 25.056 lag und 2019 bei 63.281, waren es in 2021 bereits 335.961. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten“, so Groß. „Dadurch wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur auch wirtschaftlich interessant. Mit der Richtlinie schaffen wir die Voraussetzung, damit private Anbieter öffentliche Ladesäulen im öffentlichen Raum schaffen können. Das heißt konkret, dass öffentliche Parkplätze dafür zur Verfügung gestellt werden.“ Weiterhin führt Groß aus: „Mit der neuen Richtlinie wird das Schema zur Freigabe öffentlicher Flächen genau geregelt. Vereinfacht gesagt wird das Stadtgebiet Offenbachs in insgesamt 40 Teilgebiete aufgeteilt, für die zuvor der jeweilige Ladebedarf bis 2025 sowie bis 2030 ermittelt wurde. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie können sich interessierte Betreiber innerhalb einer Antragsfrist von drei Monaten für einen oder mehrere Standorte in den 40 Teilgebiete bewerben.“

Die konkreten Standorte innerhalb der Teilgebiete werden durch eine fachübergreifende Arbeitsgruppe hinsichtlich aller Kriterien geprüft und danach freigegeben. Sollten sich mehrere Anbieter auf das gleiche Teilgebiet bewerben, wird im Losverfahren entschieden. Nach Beendigung des Prüfverfahrens haben die Betreiber die Sicherheit, dass in ihrem Teilgebiet keinem weiteren Akteur eine Sondernutzungserlaubnis für seine Ladesäule seitens der Stadt ausgesprochen wird. Dies ist an die Bedingung geknüpft, dass die Betreiber dem von der Stadt prognostizierten oder einem tatsächlich ansteigenden Ladebedarf innerhalb von 6 Monaten nachkommen und damit tatsächlich Ladesäulen aufstellen. Sofern dies nicht erfolgt, erhalten andere Betreiber in diesem Teilgebiet die Gelegenheit, Ladesäulen zu errichten.

An der Richtlinie haben mehrere Ämter der Stadtverwaltung unter Beteiligung eines externen Büros zusammengearbeitet. Alle Voraussetzungen, die mit der Errichtung von Ladesäulen an unterschiedlichen Standorten verbunden sind, wurden definiert. Dazu zählen die Stromverfügbarkeit, eine gute Sichtbarkeit und Erreichbarkeit, die Hochwassersicherheit sowie zukünftige städtebauliche Planungen und Entwicklungen. Nicht alle denkbaren Standorte eignen sich deshalb für Ladepunkte. Weiterhin regelt die Richtlinie auf Basis wirtschaftlicher, planerischer und rechtlicher Gründe, nach welchem Schema die geeigneten Standorte durch die Stadt freigegeben werden, damit sie von externen Betreibern betrieben werden.

„Das von uns gewählte Verfahren hat den wesentlichen Vorteil, dass es sorgsam mit den ohnehin knappen öffentlichen Flächen umgeht und zugleich dem Bedarf nach Ladesäulen entsprochen wird. Unsere Offenbacher Lösung ist damit sowohl für die Ladesäulenbetreiber als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv und die Stadt trägt kein wirtschaftliches Risiko“, so Sabine Groß abschließend. 

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