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Stadt Offenbach

Gebühr für Bewohnerparkausweise steigt von 30 auf 75 Euro

29.11.2022

Wie in anderen Städten steigt im kommenden Jahr auch in Offenbach die Gebühr für das Anwohnerparken. Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass für den Bewohnerparkausweis ab 1. Januar 2023 eine Jahresgebühr von 75,00 Euro statt 30,70 Euro zu zahlen ist. Grund für die vergleichsweise moderate Erhöhung ist der zunehmende Parkdruck in den Wohnquartieren. Der Straßenraum ist begrenzt, während die Bevölkerung in Offenbach weiter anwächst und auch die Zahl der angemeldeten Kraftfahrzeuge steigt. Bereits seit Januar 2022 können die hessischen Städte eigene Gebührenordnungen für das Bewohnerparken erlassen. Die Neuregelung soll die Möglichkeiten der Kommunen verbessern, durch ein eigenes Parkraummanagement eine nachhaltige Stadtentwicklung zu befördern und klimafreundliche Verkehrsziele umzusetzen. Die Halter von Fahrzeugen sollen angemessen an den Kosten beteiligt werden, die für die Bereitstellung des öffentlichen Parkraums entstehen. Zugleich soll der Umstieg auf alternative Verkehrsmittel attraktiver werden – im vergleichsweise kompakten Stadtgebiet Offenbach sind viele Wege gut mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV zu bewältigen. 

Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt haben sich für eine Erhöhung auf 120 Euro entschieden – ein Betrag, der bundesweit in etwa dem Durchschnitt entspricht. Wesentlich höher sind die Bewohnerparkgebühren beispielsweise in Berlin (220 Euro), einzelne Städte wie Freiburg orientieren sich an einem Euro pro Tag. Der öffentliche Parkraum bleibt auch in Offenbach weiterhin wesentlich günstiger als ein Stellplatz in einem Parkhaus, der in der Regel einen dreistelligen Betrag pro Monat kostet. 

Ebenfalls beschlossen wurde eine Wiedereinführung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge, das zuletzt bis Ende 2021 galt. Autos mit einem E-Kennzeichen können bis 31.12.2025 kostenlos öffentliche Parkplätze nutzen, für die sonst eine Parkgebühr fällig ist. Wichtig: Die maximal erlaubte Parkzeit darf auch von E-Autos nicht überschritten werden – es muss eine Parkscheibe ausgelegt werden.

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