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Stadt Offenbach

Gemeinsame Pressemitteilung: Kämmerer von Offenbach & Frankfurt gegen Pläne des Bundes/Wilhelm und Bergerhoff lehnen Veränderung der Gewerbesteuerberechnung ab

21.07.2023

Die Kämmerer der beiden Nachbarstädte Offenbach und Frankfurt, Martin Wilhelm und Dr. Bastian Bergerhoff, sagen „Nein!“ zu Plänen des Bundesfinanzministeriums, die Gewerbesteuerberechnung zu verändern. Die Finanzdezernenten lehnen den Entwurf des Wachstumschancengesetzes des Bundesfinanzministeriums gemeinsam ab. Denn damit würde die Mindestgewinnbesteuerung auf Kosten der kommunalen Finanzen ausgesetzt. Trotz der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen würden die beiden Städte potentiell hart getroffen; sowohl der finanzstarken Metropole Frankfurt als auch der kleinen Großstadt Offenbach drohen mit dem Vorhaben deutliche Einnahmeverluste – in einer Zeit, in der die Preise deutlich steigen.

„Die Umsetzung der geplanten Regelung würde für die Kommunen insgesamt zu erheblichen Ausfällen beim kommunalen Gewerbesteuerertrag führen. Das wäre ein herber und schlicht nicht akzeptabler Rückschlag für viele Städte und Gemeinde, die erhebliche Anstrengungen vornehmen, um Unternehmen anzusiedeln und zu halten,“ sagt Frankfurts Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff. „Steuersenkungen auf Kosten der Kommunen sind angesichts der Belastungen für die Kommunen durch steigende Kosten, steigende Zinsen und die insbesondere in den Kommunen zu realisierende Energie- und Verkehrswende nicht hinnehmbar. Wenn das Gesetz verabschiedet werden sollte, muss den Städten und Gemeinden ein entsprechender Ausgleich gezahlt werden“, ergänzt Offenbachs Stadtkämmerer Martin Wilhelm. Beide erinnern an die Einhaltung des Konnexitätsprinzips: „Wenn der Bundesfinanzminister Unternehmen entlasten will, darf er das tun, aber nicht auf Kosten der Handlungsfähigkeit der Kommunen“, sind sich die beiden Finanzdezernenten einig.

Deutschlandweit drohen den Kommunen Mindereinnahmen von 1,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 kamen 70 Milliarden Euro an Gewerbesteuer in die kommunalen Kassen. Damit konnten essentielle Aufgaben der Daseinsfürsorge aufrechterhalten werden. Wenn nun 1,9 Milliarden Euro eingespart werden sollten, bedeutet dies das Sinken der benötigten Erlöse von -2,7 Prozent – bei einer gegenwärtigen Inflationsrate von 6,4 Prozent.

Mit ihrem klaren „Nein“ zu den Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner schließen sich die beiden Stadtkämmerer den Positionen des Hessischen und des Deutschen Städtetages an. Diese hatten bereits vor hohen kommunalen Einnahmeverlusten gewarnt und betont, dass die Mindestgewinnbesteuerung bei der Gewerbesteuer als Kommunalsteuer unverzichtbar ist. Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 16. August 2023 damit befassen.

„Unsere Städte brauchen die Gewerbesteuer, um eine gute Infrastruktur und angemessene Dienstleistungen vor Ort finanzieren zu können, für die Bürgerschaft und für die Wirtschaft. Hier Abstriche vorzunehmen kann auch nicht im Interesse des Bundes sein“, sind sich Wilhelm und Dr. Bergerhoff einig. „Dieses Gesetz darf ohne eine entsprechende Kompensation so nicht in Kraft treten.“

 

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