Gestaltungssatzung für Bürgeler Ortskern beschlossen
12.09.2022
Ein Nebeneinander von engen Gassen mit Fachwerkbebauung und rasterförmigen Straßen, an die sich gründerzeitliche Gebäude säumen, prägen das unverwechselbare Bürgeler Ortsbild. Bürgel ist trotz zahlreicher Eingriffe und starken Überformungen ein identitätsstiftender sowie kultur- und bauhistorisch wichtiger Bereich. Bereits zur Bürgerbeteiligung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ wurde deutlich, dass die Sicherung des Bürgeler Ortskerns von großer Bedeutung ist. Hierzu wurde unter anderem eine Gestaltungssatzung als Maßnahme im Stadtentwicklungskonzept hinterlegt. Daher hat die Stadt Offenbach nun eine entsprechende Satzung für den Bürgeler Ortskern erarbeitet. Sie soll am 15. September 2022 durch die Stadtverordneten beschlossen werden.
„Die Satzung ist das geeignete rechtliche Instrumentarium, um das Ortsbild und die Bausubstanz des Bürgeler Ortskerns zu erhalten, zu sichern und adäquat zu gestalten. Mit den einzelnen Regelungen wollen wir die positive Wahrnehmung von Gebäuden und Straßenzügen sicherstellen sowie Fehlentwicklungen entgegenwirken. Auch eine harmonische Anordnung und Gestaltung von Werbeanlagen macht den Ortskern für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste attraktiv“, erklärt Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. Die Satzung benennt eine Reihe von verbindlichen Regelungen zur Gestaltung von Gebäuden, Dächern, Fassaden, Fenster- und Türöffnungen, Werbeanlagen, Freiflächen und Außenanlagen sowie technischen Anlagen. „Die Regelungen wurden hinsichtlich zeitgemäßen Wohn-, Lebens- und Versorgungsansprüchen sowie mit aktuellen Bemühungen um Klimaschutz und nachhaltige Innenentwicklung austariert, um auch einen angemessenen, gestalterischen Standard für die Zukunft zu etablieren“, erläutert Stadtrat Weiß weiter.
Die Umsetzung der Satzung wird durch das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ und dessen Maßnahmen begleitet. So werden Eigentümerinnen und Eigentümer künftig fachlich durch einen Stadtteilarchitekten, welcher voraussichtlich noch im Herbst seine Arbeit aufnimmt, und finanziell durch ein Anreizprogramm, das im Winter anläuft, unterstützt. Zudem plant die Stadt Offenbach im Rahmen des Förderprogramms verschiedene kommunale Maßnahmen zur Sicherung und Aufwertung des Ortsbilds sowie einer nachhaltigen und qualitätsvollen Entwicklung des Ortskerns. Die Satzung soll jedoch auch über die Laufzeit des Förderprogramms hinaus ihre positive Wirkung auf das Ortsbild entfalten und dieses langfristig sichern.
Weitere Informationen zur Satzung finden sich nach dem Satzungsbeschluss unter: https://www.offenbach.de/stadtrecht
Informationen zum Förderprogramm, dem Stadtteilarchitekten und dem Anreizprogramm sind abzurufen unter: https://www.offenbach.de/mitte-machen