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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach beabsichtigt die Bemessungsgrundlage für die Spielapparatesteuer zu ändern

21.10.2022

Glücksspielautomaten, mit denen Spielende Geld gewinnen können, finden sich in Offenbach in Gaststätten, Sportsbars, Spielhallen und einigen anderen Orten. Die Summen, die die Spielenden für das Spielen bezahlen, müssen versteuert werden. Die Halter der Spielautomaten müssen die Steueranmeldung bei der Stadt einreichen und die Steuer entrichten. Die Stadt Offenbach beabsichtigt nun die Bemessungsgrundlage für die Spielapparatesteuer zu ändern: Als Maßstab soll der „Spieleinsatz“ herangezogen werden. Auch in Frankfurt am Main und einigen anderen Städten ist dies bereits umgesetzt.

Die bisherige Satzung sah als Bemessungsgrundlage die elektronisch gezählte Bruttokasse vor. Die elektronisch gezählte Bruttokasse errechnete sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhren- beziehungsweise Geldschein-Dispenser-Entnahmen abzüglich Röhren- beziehungsweise Geldschein-Dispenser-Auffüllungen. Der Maßstab des „Spieleinsatzes“ als Summe der in einen Spielapparat zu Spielzwecken eingeworfenen Geldbeträge und der zu weiteren Spielen verwendeten Gewinne entspricht am ehesten dem Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit. Es gibt derzeit keinen praktikableren Maßstab, der einen noch engeren Bezug zum individuellen Vergnügungsaufwand herstellt. Mit dem Maßstab des Spieleinsatzes wird eine möglichst wirklichkeitsnahe Besteuerung des Vergnügungsaufwandes der Spieler gewährleistet. Die Zugrundelegung dieses Maßstabes „Spieleinsatz“ stellt im Vergleich zur „Bruttokasse“ auch ein vereinfachtes Verfahren sowohl für die Apparateaufsteller als auch für die Verwaltung dar.

Ziel ist es, den Bestand der Spielautomaten besser regulieren zu können und Manipulationen vorzubeugen. Die Besteuerung nach dem Spieleinsatz bietet dafür die rechtssichere Grundlage. Die Umstellung auf den Besteuerungsmaßstab „Spieleinsatz“ erleichtert zudem den Steuerpflichtigen die Erstellung der Steueranmeldung. Anderweitige Beträge müssen nicht mehr berücksichtigt werden.

Stadtkämmerer Martin Wilhelm stellt klar, dass das Steueraufkommen durch diese Änderung nicht erhöht, sondern eine aufkommensneutrale Wirkung haben soll. Deswegen wurde ein Steuersatz gewählt, bei dem ein ähnliches Steueraufkommen zu erwarten ist. Wichtig ist Wilhelm, dass der Spielapparatesteuer nach wie vor eine Lenkungsfunktion hinsichtlich der Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht zukommt.

Für alle Geldspielgeräte in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Aufstellorten soll die neue Satzung einen Steuersatz von 7,5 Prozent des Spieleinsatzes vorsehen. Für Spielgeräte, die keine Gewinne ausschütten, soll der Steuersatz nur 6,5 Prozent betragen. Für Spielgeräte, die über kein kassensicheres Ausleseverfahren verfügen, sollen Festbeträge erhoben werden.

Martin Wilhelm räumt ein, dass es wie bei allen Änderungen im Einzelfall durchaus Verschiebungen geben könne. Vergleichszahlen, die über einen längeren Zeitraum für Offenbach erhoben wurden, haben aber gezeigt, dass diese Steuersätze voraussichtlich aufkommensneutral sein werden.

Im Jahr 2019 betrug das Steueraufkommen aus dieser Steuerart in Offenbach 4,5 Millionen Euro. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass aufgrund der Schließung von Spielhallen und Gaststätten in 2020 nur 3,5 Millionen und 2021 sogar nur 1,8 Millionen Euro eingenommen werden konnten. Mittlerweile haben sich die Zahlen normalisiert. Bis zum Jahresende werden 4,7 Millionen Euro erwartet. Dieser Betrag wird auch für die Folgejahre nach Änderung der Satzung angestrebt.

Die Änderung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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