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Stadt Offenbach

Unbemannte Luftfahrtsysteme

Das Luftverkehrsrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“) und Flugmodellen. Flugmodelle bis 5 Kilo, die ausschließlich für Sport- und der Freizeit genutzt werden, sind in der Regel erlaubnisfrei. Werden Flugmodelle jedoch für andere Zwecke eingesetzt, gelten sie laut Gesetz als Drohnen. Diese sind unabhängig von Gewicht, Antrieb und Aufbau genehmigungspflichtig und für ihren Aufstieg in Südhessen muss beim RP Darmstadt grundsätzlich eine Erlaubnis eingeholt werden.

Regierungspräsidium Darmstadt

In folgenden Fällen ist eine Einzelerlaubnis beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen:

- Bei Drohnen über 5 kg bis 10 kg Gesamtmasse ohne gültige Allgemeinerlaubnis 
- Bei Drohnen die außerhalb der gesetzlichen Grenzen der neuen Verordnung aufgelassen werden 

Kontakt 
Tel.: +49 (6151) 12 6010
Fax: +49 (6151) 12 3851 
E-Mail: Thomas.Glockrpda.hessende
Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de

Weitere Ansprechpartner

Damit Sie Ihren Drohneneinsatz reibungslos abwickeln können, sollten Sie die entsprechenden Stellen vorab kontaktieren:

  • Auf einem Privatgelände ist die Einverständniserklärung des privaten Grundstückseigentümers einzuholen. 
  • Finden die Drohnenaufnahmen auf öffentlichen Geländen statt, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (sondernutzungen-verkehroffenbachde)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise