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Stadt Offenbach

Einbürgerungsanträge seit 1. März 2024 im Bürgerbüro Offenbach

19.04.2024

Seit dem 1. März 2024 sind die Aufgaben der Stadt Offenbach am Main als untere Einbürgerungsbehörde vom Ordnungsamt zum Bürgerbüro gewechselt. „Damit haben wir einen wichtigen Vorbereitungsschritt zur Bearbeitung der erwarteten Anträge mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts geschaffen“, berichtet Martin Wilhelm, der als Stadtkämmerer auch für das Bürgerbüro zuständig ist.

Die zentrale Anlaufstelle mit ausreichend Beratungsplätzen und Mitarbeitenden ist digital auf dem neusten Stand und aufgrund der guten Struktur in der Lage, auch mit einer deutlich größeren Anzahl Antragstellenden umzugehen. Trotz intensiver Vorbereitung und Umstrukturierung rechnet das Team dennoch punktuell mit moderat längeren Wartezeiten für einen freien Termin in allen Bereichen.

Bundesweit sehen sich die Kommunen und Landkreise vor großen Herausforderungen, wenn ab Juni mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes einige Hürden fallen, die bislang Ausländer von einer Einbürgerung abgehalten haben. „Die künftig generell mögliche Mehrstaatigkeit auch nach einer Einbürgerung wird zum Beispiel türkische Menschen in Offenbach ansprechen, die ihre Verbindung mit dem Herkunftsland nicht aufgeben wollten“, sagt Wilhelm. Als Integrationsdezernent ist ihm eine Teilhabe aller Menschen in Offenbach ein besonderes Anliegen. Wählen zu können und so mitbestimmen zu dürfen, wie sich das Leben in Offenbach gestaltet, ist einer der wesentlichen Vorteile des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit.

Aktuell liegt der Schwerpunkt bei der Übernahme der neuen Aufgabe auf der Qualifizierung weiterer Mitarbeitenden und der technischen Weiterentwicklung der Bearbeitungsprozesse. Sechs statt bislang drei Kräfte können inzwischen Einbürgerungsanträge bearbeiten und tun dies bereits mit großem Engagement. So wurden von den übernommenen rund 1.000 laufenden Fällen in den ersten Wochen bereits rund 300 abgeschlossen und dem Regierungspräsidium Darmstadt als Entscheidungsbehörde vorgelegt. Weitere rund 400 Vorgänge sind vorab geprüft worden und die Antragstellenden wurden zur Terminvereinbarung angeschrieben. Auch gibt es inzwischen einen aus Bayern übernommenen Quick-Check, mit dem die Chancen auf eine Einbürgerung vorab geprüft werden können. Dieser wird von den Betroffenen bereits gerne angenommen und positiv bewertet.

Online können künftig auch die umfangreichen Unterlagen und Nachweise auf www.offenbach.de eingestellt und abgeschickt werden, was den Prozess deutlich vereinfacht.

Bisher lag die Zahl der jährlichen Einbürgerungen in Offenbach bei rund 1.000. Der Gesetzgeber erwartet in der Bundesrepublik mindestens eine Verdopplung der Zahlen nach dem neuen Recht.

Bei allen Verbesserungen, die im Prozess zu erreichen sind, wird es Geduld brauchen. „Rund 11.500 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Offenbach können nach dem neuen Recht eingebürgert werden“, hat Martin Wilhelm berechnen lassen. Auch wenn diese Menschen nicht alle Ende Juni einen Antrag stellen werden ist klar, dass es bei bis zu zehnmal mehr Anträgen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird.

Alle Anträge, die bislang im Ordnungsamt in Bearbeitung waren, sind vom Bürgerbüro übernommen worden und werden priorisiert abgearbeitet. Ein erneuter Antrag ist also nicht erforderlich.

„Aktuell arbeiten wir in einem Übergangsstadium, was das Buchen von Terminen für eine Einbürgerung angeht“, berichten Monika Leonhardt und Christian Koschinski, die im Bürgerbüro zuständige Projektleitung für die neue Aufgabe. Vom Ordnungsamt übernommene Fälle werden wie nach dem bisherigen Verfahren zur Terminvereinbarung angeschrieben und Termine auf diesem Weg vereinbart. Künftig soll es möglich sein, nach Abgabe der Unterlagen über die online-Dienstleistung einen Termin direkt zu reservieren. Diese werden dann zuerst geprüft. Sind alle eingereichten Unterlagen und Nachweise vollständig, wird der Termin vom Bürgerbüro bestätigt.

Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro gehen die Anträge an das Regierungspräsidium. Hier dauert es aktuell über 14 Monate ab Antragsübermittlung bis mit der Bearbeitung begonnen wird. Die Bearbeitung selbst ist dann abhängig von der Komplexität des Einzelfalls und kann auch noch einmal mehrere Wochen dauern. In dieser Phase werden neben den Sicherheitsbehörden auch die Ausländerbehörden eingebunden.

Für die Überreichung der Einbürgerungsurkunde nach abschließender Entscheidung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt soll ein separater Bereich im Bürgerbüro geschaffen und passend ausgestattet werden. Ziel ist es, die Urkundenübergabe in einem der Bedeutung der Einbürgerung angemessenen Rahmen stattfinden zu lassen und auch direkt Personalausweis und Reisepass beantragen zu können.

Was ist Kern der Neuregelungen im Staatsangehörigkeitsrecht?

Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses tritt am 26.06.2024 mit folgenden Neuregelungen in Kraft:

  • Mehrstaatigkeit soll generell möglich werden, Interessierte dürfen also die alte Staatsangehörigkeit behalten und trotzdem Deutsche werden.
  • Einbürgerung ist statt nach 8 Jahren bereits nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich.
  • Besondere Integrationsleistung wird belohnt, so dass eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren erfolgen kann.
  • Erleichterter Ius-Soli-Erwerb für Kinder ausländischer Eltern.
  • Lebensleistung der Gastarbeitergeneration wird anerkannt.


Zahlen – Daten – Fakten:
 

Einwohnerzahl Offenbach am Main, Stand: 31.12.2023

144.962

Anteil nichtdeutscher Einwohnerinnen und Einwohner

42,2 Prozent

61.124 Personen

 
Ablauf: 

  1. Unterlagen und benötigte Daten werden von der Antragstellenden online eingereicht
  2. Unterlagen werden im Bürgerbüro auf Vollständigkeit geprüft und ein Terminangebot wird gemacht bzw. ein bereits reservierter Termin bestätigt
  3. Persönlicher Termin im Bürgerbüro, Nachreichen fehlender Unterlagen, Prüfung von Originalunterlagen, Abgabe verschiedener Erklärungen und Unterschriften
  4. Digitale Übertragung des Antrags vom Bürgerbüro an das Regierungspräsidium Darmstadt
  5. Bearbeitung, Einbindung von Sicherheitsbehörden und Ausländerämtern und abschließende Entscheidung über die Einbürgerung durch das Regierungspräsidium
  6. Übersenden der Einbürgerungsurkunden vom Regierungspräsidium an uns (alternativ wird ein Ablehnungsbescheid an den Antragstellenden geschickt – Ende des Verfahrens)
  7. Aushändigung der Urkunde in Verbindung mit der feierlichen Abgabe einer Loyalitätserklärung im Bürgerbüro (damit ist die Einbürgerung vollzogen)
  8. Beantragen von Pass und Ausweis direkt im Anschluss an die Urkundenübergabe
  9. Information über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an verschiedene Behörden durch das Bürgerbüro

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