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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach bedauert Karlsruher Ablehnung der Verfassungsbeschwerde / Bürgermeister fordert mehr aktiven Lärmschutz

09.11.2015

Flugzeug überm Rathaus

Mit Bedauern hat die Stadt Offenbach am Main zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht die von der Stadt angestrengte Verfassungsbeschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens abgelehnt hat. In einem Schreiben an die Rechtsanwälte der Stadt, teilt die 1. Kammer des Ersten Senats ihren einstimmigen Beschluss mit, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Anlass der Beschwerde war der aus Offenbacher Sicht verfassungswidrige Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung durch die Lärmschutzzonen des Flughafens, die die Planungshoheit der Stadt massiv einschränken.

Offenbachs Bürgermeister Peter Schneider respektierte in seiner Funktion als Flughafendezernent in einer Stellungnahme am Montag, 9. November 2015, die Entscheidung der obersten Verfassungshüter, kritisierte jedoch, dass das Gericht ähnlich wie bei anderen Beschwerden nach Paragraph 93d, Abs. 1, Satz 3 (BVerGG) keine Begründung geliefert hat: „Damit macht man es sich aus meiner Sicht zu einfach. Auch wenn dies rechtlich nicht zu beanstanden ist, hinterlässt die Entscheidung doch ein sehr unbefriedigendes Gefühl bei all jenen Menschen, die sich durch den Fluglärm über unserer Stadt massiv gestört fühlen.“

Die Stadt werde trotz diesen Rückschrittes nicht aufgeben, kündigt Schneider an: „Wir prüfen derzeit, ob wir einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses stellen, um weitere Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz zu erzielen.“ Grundlage hierfür ist die Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses (Ziff. 5.1.4), die einen Anspruch auf Planergänzung und somit auf nachträgliche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes unter der Voraussetzung einer nicht unwesentlichen nachträglichen Erhöhung der zu erwartenden Lärmimmissionen gewährt. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. April 2012) sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 9. Juli 2015) hatten die Bedeutung dieser Nebenbestimmung ausdrücklich hervorgehoben.

Nach Ansicht der Stadt Offenbach und ihres Flughafenberaters Dieter Faulenbach müssen die unerwartet hohen Lärmimmissionen dazu führen, dass die Luftverkehrsbehörde eine erneute Abwägung vornimmt und Maßnahmen des Lärmschutzes anordnet. Verschiedene Indikatoren weisen darauf hin, dass in Offenbach bereits 2014 fast die Lärmwerte des mit 701.000 Flugbewegungen beschriebenen Planfalls des Ausbaus erreicht wurden. Dies, obwohl in 2014 nur 460.000 Flugbewegungen erfolgten, die schweren Flugzeuge nur einen Anteil von 20 statt 35 Prozent hatten und Westbetrieb nur zu 65 und nicht 73 Prozent – wie in der Planfeststellung angenommen – stattfand. Umstände, die nicht unwesentlich höhere Lärmimmissionen in Offenbach durch den zukünftigen Luftfahrtverkehr erwarten lassen als es die Planfeststellung vermittelte. „Einer noch stärkeren Verlärmung können wir nicht tatenlos zusehen, weitere Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes zur Reduzierung des Fluglärms sind unbedingt erforderlich“, so Schneider.

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