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Stadt Offenbach

Stadt verlängert bestehende Stellplatzsatzung / Evaluierung in den kommenden drei Jahren

16.11.2018

Offenbach am Main, 16. November 2018 – Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 14. November beschlossen, die Ende 2018 auslaufende Stellplatzsatzung um drei Jahre zu verlängern. Wie Planungsdezernent Paul-Gerhard Weiß am heutigen Freitag mitteilte, soll der Verlängerungszeitraum für eine umfassende Evaluation und Anpassung genutzt werden: „Die Stellplatzsatzung hat sich in ihrer bisherigen Form zwar weitgehend bewährt, gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geurteilt werden, ob gewisse Lenkungswirkungen, die seinerzeit beabsichtigt waren, eingetreten sind“, erläuterte Weiß. „Dafür war der Zeitraum seit der Änderung der Satzung im September 2016 einfach zu kurz.“ Dass es an der einen oder anderen Stelle Änderungen geben müsse, habe die Praxis allerdings schon aufgezeigt. „Eine genaue Prüfung und Überarbeitung wird allerdings realistisch betrachtet zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.“

Die bestehende Satzung läuft eigentlich zum 31. Dezember 2018 aus. Ziel der Einführung einer Geltungsfrist war es, die Satzung anschließend einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, ob sich die Vorschriften bewährt haben und/oder neue veränderte Mobilitätsideen, Mobilitätsanforderungen, relevante technische Entwicklungen oder auch politische Steuerungsziele zu berücksichtigen sind.

Wie Weiß mitteilte, sollen unter anderem die Sonderzonen in ihrem Zuschnitt und ihrer Größe noch einmal betrachtet werden. „Es wird außerdem abzuwägen sein zwischen Nachverdichtung ohne zu hohe Stellplatzanforderungen auf der einen und einer realistischen Abbildung des Stellplatzbedarfs auf der anderen Seite.“ Eine Unterscheidung müsse künftig auch zwischen Großprojekten, die teilweise Ausmaße eines eigenen Stadtteils erreichen, und den üblichen Bauvorhaben erfolgen, die die Stellplatzsatzung in der Regel adressiert. Schulbauvorhaben wiederum müssten aufgrund ihrer besonderen Rahmenbedingungen einer eigenen Betrachtung unterzogen werden: „Wenn wir eine neue Schule am Ostbahnhof bauen, werden wir angesichts der optimalen S-Bahn- und Busanbindung gewiss von der üblichen Anzahl der Stellplätze abweichen.“ Auch die Auswirkungen kommerzieller Car-Sharing-Angebote und anderen Neuerungen in der Mobilität seien zu berücksichtigen.

Der Verlängerung der Stellplatzsatzung müssen die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 29. November noch zustimmen.

 

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