FAQ: Häufig gestellte Fragen
Hier finden sie die meist gestellten Fragen kurz und knapp beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Hausordnung / Beschwerden über andere Mieter
Die Hausreinigung wird nicht ordentlich bzw. nicht regelmäßig gemacht. Was tun?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausmeister, damit dieser entsprechend reagieren kann.
Mein Nachbar verursacht ständig nächtliche Ruhestörung. Wie verhalte ich mich?
Bitte versuchen Sie dies zunächst direkt und ruhig mit Ihrem Nachbarn zu besprechen. Sollte sich nichts an dem Verhalten ändern, dann teilen Sie uns bitte schriftlich so genau wie möglich die Störungszeiten und die Art der Störung mit. Wenn Nachbarn oder andere Personen die Störungen bestätigen können, lassen Sie diese bitte unter Angabe der Namen das Schreiben mit unterzeichnen.
Ich möchte mich über etwas beschweren (z.B. über den Nachbarn, Fußballspielen auf der Wiese).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Beschwerden ausschließlich in schriftlicher Form nachgehen können.
Kaution
Wann bekomme ich meine Kaution zurück? Die allgemeine Rechtsprechung gewährt dem Vermieter zur Auszahlung eine Frist von 6 Monaten ab Auszug. Wir versuchen jedoch selbstverständlich je nach Sachlage die Auszahlung schnellstmöglich vorzunehmen.
Mieterhöhung
Warum muss ich einer Mieterhöhung (nach § 558 BGB) zustimmen, obwohl eine Einzugermächtigung beim Vermieter vorliegt bzw. die Miete vom Arbeitsamt, Rentenstelle etc. gezahlt wird?
Der Gesetzgeber schreibt hier zwingend vor, dass der Mieter (als Vertragspartner) der Mieterhöhung schriftlich zustimmt. Eine stillschweigende Zahlung der Miete reicht nicht aus. Auch ist der Vermieter ohne vorliegende Zustimmung des Mieters nicht berechtigt die erhöhte Miete vom Konto des Mieters abzubuchen. Wird seitens des Mieters der Mieterhöhung nicht zugestimmt so muss der Vermieter beim Amtsgericht eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung einreichen. Die Kosten des Rechtstreites gehen zu Lasten der unterliegenden Partei.
Gelten bei einer Mieterhöhung bei öffentlichem gefördertem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) die gleichen Bestimmungen wie bei freifinanzierten Wohnraum?
Nein – der Mietspiegel, die Kappungsgrenze von 20% innerhalb von drei Jahren etc. werden bei solchem Wohnraum nicht berücksichtigt. Hier erfolgen die Mieterhöhungen gemäß den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes nach Kostenmietprinzip in Form der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Eine Zustimmung zur Mieterhöhung seitens des Mieters bedarf es in diesem Falle nicht.
Mietvertrag (Kündigung, Veränderung Mieter/Mitbewohner, Vertragsinhalte)
Ich möchte meine Wohnung kündigen. Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wie muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende des Monats. Die Kündigung muss zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, immer schriftlich erfolgen und von allen Personen, die den Vertrag abgeschlossen haben, unterzeichnet sein. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Ich möchte meine Kündigungszeit verkürzen (z.B. 2 Monate), geht das?
Nein, die Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Monatsende. Sie können Ihren Wunsch jedoch im Kündigungsschreiben notieren - wir werden versuchen, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.
Ich möchte meine Kündigungszeit verkürzen (z.B. 2 Monate). Geht das, wenn ich einen Nachmieter für die Wohnung hätte?
Die Auswahl der Mieter möchten wir uns vorbehalten. Jedoch können Sie uns Ihren Wunsch mitteilen und die vollständige Adresse des gewünschten Nachmieters angeben. Wir werden dann überprüfen, ob es im Ausnahmefall möglich ist. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Es gab unter den Wohnungsbewohnern einen Sterbefall. Welche Informationen benötigt die GBO?
Ist der Verstorbene Mitunterzeichner des Vertrages, benötigen wir eine Fotokopie der Sterbeurkunde
Wurde der Verstorbene nur als Mitbewohner gemeldet, genügt eine schriftliche Information.
Ein Mitbewohner zog aus. Benötigt die GBO eine Information?
Ja, bitte informieren Sie uns unbedingt und dies schriftlich, auch über die neue Anschrift.
In meiner Wohnung zogen weitere Personen ein. Benötigt die GBO eine Information?
Ja. Die Meldung muss in schriftlicher Form mit der Fotokopie der Anmeldebestätigung (vom Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Welche Information benötigt die GBO bei der Geburt eines Kindes?
Wir benötigen hierüber eine Information in schriftlicher Form sowie eine Fotokopie der Geburtsurkunde.
Mir wurde empfohlen eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Warum?
Sollte in Ihrer Wohnung z.B. ein Wasserschaden eintreten, ist es egal, ob die Ursache direkt in Ihren Mieträumen oder in der Wohnung des Nachbarn entstanden ist.
Schäden an Ihrem Hausrat (Möbel, Teppichböden, etc.) übernimmt nur Ihre Hausratversicherung. In keinem Fall ist dafür die Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig. Die Gebäudeversicherung trägt lediglich den Schaden an Ihren Dekorationen (Tapeten, Anstriche etc.). Der Schadenverursacher ist nur haftbar, wenn eine grob fahrlässige Handlung zu Grunde liegt.
Mietzahlung
Darf ich meine Miete später als am 3. Werktag zahlen, da mein Gehalt erst nach dem 15. kommt, oder auch im Nachhinein?
Leider ist dies nicht möglich. Die Fälligkeit der Miete richtet sich nach den Bestimmungen des Mietvertrages sowie den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gemäß dem Mietvertrag ist die Fälligkeit der 3. eines Monats. Sollten Sie jedoch einmal im Ausnahmefall Zahlungsschwierigkeiten haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserer Mietebuchhaltung in Verbindung.
Warum erhalte ich eine Mahnung, obwohl die Miete von der Mainarbeit bzw. vom Sozialamt entrichtet wird?
Vertragspartner ist der Mieter. Nur der Mieter allein ist für die rechtzeitige Zahlung der Miete verantwortlich. In solchen Fällen empfiehlt sich schnellstmöglich Kontakt mit der entsprechenden Stelle (also der Mainarbeit, dem Sozialamt etc.) aufzunehmen.
Warum bekomme ich eine Mahnung obwohl ich bereits bezahlt habe?
Ist die Fälligkeit (der 3. eines Monats) der Miete ohne Zahlungseingang eingetreten, wird automatisch eine Mahnung gedruckt. Es könnte sich hierbei um eine Überschneidung handeln. Es empfiehlt sich, künftig die Zahlung etwas früher vorzunehmen.
Warum muss ich meine Miete auf das Konto der Aareal Bank zahlen, wenn ich doch wie Sie Kunde bei der Städtischen Sparkasse bin?
Für jeden Mieter wurde eigens zum Mietvertrag ein Konto bei der Aareal Bank eingerichtet, welches direkt mit dem Mietekonto verbunden ist. Damit ist eine Direktbuchung der Mietzahlung gewährleistet, Fehlbuchungen sind weitestgehend ausgeschlossen.
Kann ich meine monatliche Mietzahlung auch an Ihrer Kasse vornehmen, damit ich die teuren Bareinzahlungsgebühren sparen kann?
Die Bestimmungen des Mietvertrages sehen ausschließlich bargeldlose Zahlungsweise vor. Sollten Sie dennoch ausnahmsweise Ihre Zahlung an unserer Kasse vornehmen, werden 10,00 € Bearbeitungsgebühren erhoben. Werden Sie von uns jedoch aufgefordert, Zahlungen an der Kasse vorzunehmen, entfällt die Bearbeitungsgebühr.
TV-Kabel
Wer ist mein Vertragspartner?
Die Mediacom / PYUR ist Vertrags- und Ansprechpartner.
Um es Ihnen einfacher zu machen und Ihnen Wege zu sparen bieten wir Ihnen die Möglichkeit direkt bei uns den Kabel-Vertrag zu unterzeichnen. Jedoch schließen Sie den Vertrag nicht mit der GBO.
An wen wende ich mich bei Störungen?
Bitte kontaktieren Sie die PYUR unter der Ruf-Nr: 030 25 777 777
Sie können auch jederzeit persönlich bei der Niederlassung in Offenbach vorbeischauen:
cable corner
Hermann-Steinhäuser-Straße 34
63065 Offenbach
Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag geschlossen!
Welche Sender kann ich empfangen?
Eine aktuelle Übersicht der TV-Programme erhalten Sie auf der homepage pyur (Öffnet in einem neuen Tab)
Stockflecken / Schimmel
Woher kommt Schimmel in meiner Wohnung und was kann ich dagegen tun? Schimmel / Stockflecken bilden sich in den seltensten Fällen aufgrund Baumängel. Meistens hängt es mit einem falschen Heiz- und Lüftverhalten zusammen. Bei unseren Broschüren „Richtig heizen und lüften“ und „Feuchtigkeit in der Wohnung“ können Sie alles Weitere dazu nachlesen.
Rauchwarnmelder
Das Land Hessen schrieb fest, dass alle Wohnungen bis 31.12.2014 mit Rauchwarnmelder auszustatten sind. Die Mieter wurden zeitgleich mit der Montage schriftlich über die jährlichen Sicht- und Funktionsprüfungen informiert, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind und ganz leicht selbst durchgeführt werden können (bei den Seniorenwohnanlagen werden die jährlichen Sicht- und Funktionsprüfungen von einem durch die GBO beauftragten Serviceunternehmen durchgeführt).
Bei Problemen mit ihrem Rauchwarnmelder können sich unsere Mieter an Frau Vivien Cipollaro (Telefon: 84 00 04 468) Frau Dugan (Telefon: 84 00 04 435) oder Herrn Pallus (84 44 04 438) wenden.
Lösen bei Rauchdetektion (Raucherkennung) alle Rauchwarnmelder gleichzeitig aus?
Nein, es handelt sich um Einzelmelder. Die Melder sind nicht vernetzt. Es löst nur der Melder Alarm aus, der direkt von der Raucheinwirkung betroffen ist.
Ist eine Verkabelung der Melder notwendig?
Nein.
Darf ich in meiner Wohnung noch rauchen?
Im Normalfall ja. Bei starker und direkter Einwirkung von Zigarettenrauch können jedoch die Melder Alarm auslösen.
Was soll ich bei Alarmauslösung tun?
Wenn kein Brand festgestellt wird, handelt es sich um einen Fehlalarm. Dieser kann durch Drücken des Testknopfes abgestellt werden.
Ist es normal, dass die Kontroll-LED blinkt?
Ja, diese blinkt alle 40 Sekunden, ohne dass ein Alarmsignal zu hören ist. Dies bedeutet, dass der Melder im Standard-Überwachungsmodus funktionsbereit ist.
Was mache ich bei Störung des Rauchwarnmelders oder bei sonstigen Fragen?
kontaktieren Sie bitten den für Sie zuständigen Hausmeister.
Was muss ich in Bezug auf die Rauchwarnmelder bei Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung beachten?
Die Rauchwarnmelder müssen mit einer Folie vor Staub- sowie Farbeintrag geschützt werden.
Muss ich bei der Wartung der Rauchwarnmelder die Batterien wechseln?
Nein, die Rauchwarnmelder haben eine 10-Jahres-Batterie.
RAUCHWARNMELDER IM TREPPENHAUS:
Was ist zu machen wenn der Alarm im Treppenhaus auslöst?
Wenn kein Brand festgestellt wird, handelt es sich um einen Fehlalarm. Dieser kann durch Drücken des Testknopfes abgestellt werden.
Was muss ich machen wenn der Rauchwarnmelder im Treppenhaus eine
Fehlfunktion hat?
Bitte informieren Sie in diesem Fall den Hausmeister Ihrer Liegenschaft.
Bedienungsanleitung als Download
Reparaturen: Verstopfungen, Sanitär, Heizung, Fenster, Türen
An wen wende ich mich?
Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen das für Ihren Wohnsitz zuständige Serviceunternehmen PDF-Datei 115,07 kB.
Meine Toilette ist verstopft, mein Fenster klemmt oder ist undicht, meine Tür schließt nicht, die Elektroinstallation in der Wohnung funktioniert nicht, etc. (Kleinreparatur).
Bitte kontaktieren Sie in all diesen Fällen unsere Ihr Serviceteam.
Wartung von Gas- und Heizungsgeräten:
Gas- und Heizungsgeräte unterliegen regelmäßigen Wartungen.
Die vermietereigenen Geräte werden jährlich durch ein von uns beauftragtes Fachunternehmen überprüft und gewartet.
Für die Wartung der mietereigenen Geräte sind Sie als Mieter selbst verantwortlich.
In diesem Fall schließen Sie einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen aus der Heizung- /Sanitärbranche Ihrer Wahl ab. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach qualifizierten Fachunternehmen behilflich.
Umlagen / Nebenkosten
Kann ich meine Nachzahlung aus der Umlagenabrechnung in Raten zahlen?
Es werden hierbei die Einkommensverhältnisse geprüft - im Einzelfall ist eine Begleichung in Raten möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu schnellstmöglich mit unserer Mietebuchhaltung in Verbindung.
Hat die Anzahl der Personen innerhalb der Wohnung Einfluss auf den Verteilerschlüssel der Umlagen bzw. werden die Kosten nach Personen verteilt?
Nein – sofern keine Erfassungsgeräte (Wasser- und Heizungszähler) in der Wohnung vorhanden sind, werden die Kosten gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch im Verhältnis der Wohnungsgrößen verteilt.
Wann erhalte ich meine Umlagenabrechnung?
Der Gesetzgeber schreibt dem Vermieter eine Frist von 12 Monaten zur Erstellung der Abrechnung nach Beendigung der Abrechungsperiode (01.01. bis 31.12.) vor. Wir sind jedoch stets bemüht, Ihre Abrechnung bis zum 30.06. eines Jahres zu versenden.
Warum werden die Heizkosten nicht zu 100 Prozent nach Verbrauch verteilt, wie es bei den Wasserzählern der Fall ist?
Die Heizkostenverordnung sieht eine Aufteilung nach Grundkosten (Wohnungsgröße) und Verbrauchskosten vor.
Warum erhöhen sich meine Vorauszahlungen auf Umlagen, obwohl ich ein Guthaben in der Umlagenabrechnung habe?
Die Vorauszahlungen werden auf Grundlage der erwarteten Heiz- und Wasserkosten berechnet. Ist mit einer Erhöhung dieser Kosten zu rechnen, steigen auch die Vorauszahlungen.
Wenn ich meine Vorauszahlungen mit 12 Monaten multipliziere, ermittle ich eine andere Höhe der geleisteten Vorauszahlungen, als in der Umlagenabrechnung dargestellt ist. Wie kommt dies zustande?
Im Zuge der Umlagenabrechnung werden die Vorauszahlungen auf Umlagen unterjährig neu festgesetzt. Deshalb kann man den aktuellen Betrag der Vorauszahlungen nicht mit 12 Monaten multiplizieren. Hier empfiehlt es sich die Abrechnungen der letzten Jahre zur Hand zu nehmen, dort findet man die jeweilige Höhe der Vorauszahlungen.
Um zu vermeiden, dass Sie bei den Vorauszahlungen im Laufe des Jahres wesentlich zuviel oder zu wenig zahlen (wir sind also bemüht, die Umlagenvorauszahlung so exakt wie möglich zu kalkulieren), werden diese nach den tatsächlichen Mietnebenkosten aus dem Vorjahr neu festgesetzt. Da die Betriebskostenabrechnungen ca. Mitte des Folgejahres gemacht werden, verändert sich somit die Höhe des Betrages ab diesem Zeitpunkt.
Versicherung: Wasserschäden, Blitzschlag, Feuer
Leitungswasserschäden / Blitzschlag / Feuer
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch bezahlen. So sieht es das Gesetz vor. Versicherungen sollen uns vor einem möglichen finanziellen Ruin schützen, doch welche sind rund um den Bereich Wohnen wirklich nötig? Und was ist bereits über den Vermieter abgedeckt?
Empfehlenswert: die Hausratversicherung
Das sogenannte bewegliche Inventar einer Wohnung, also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, wird bei Blitzschlag, Explosion, Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel von einer Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen natürlich Schränke, Gardinen und Sofa, aber auch Elektrogeräte, Lampen, Geschirr, Bücher, Kleidung, sogar Lebensmittel.
Und auch die Folgekosten eines Schadens werden bezahlt, zum Beispiel wenn eine Wohnung nach einem Brand vorübergehend nicht mehr zu benutzen ist. Die Hausratversicherung ist eine preisgünstige Versicherung, die den Schaden am eigenen Hab und Gut zahlt. Wir raten unseren Mietern dazu!
Günstige Angebote finden Sie unter anderem im Internet oder Sie lassen einen Versicherungsberater zu sich nach Hause kommen.
Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH
Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO)
Jacques-Offenbach-Straße 22
63069 Offenbach
Öffnungszeiten
Zentrale:
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Termine mit der Kundenbetreuung nach Vereinbarung (telefonisch oder per Mail)