Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Amt für Versorgung & Soziales

Beschreibung

Elterngeld
Das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes die notwendige Unterstützung für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied schaffen. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt.

  • Telefon: 069/1567-1 (Zentrale)
  • Buchstabe A-K: -470
  • Buchstabe L-Z: -471

Schwerbehindertenausweis
Die Schwerbehinderteneigenschaft stellt das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt - (HAVS) auf Antrag nach § 69 SGB IX fest. Außerdem die Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (§ 69 SGB IX).

  • Anträge erhalten Sie kostenlos bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, 
  • den örtlichen Fürsorgestellen der Kreise, 
  • den Behindertenverbänden und den Vertrauensleuten der Schwerbehinderten in Betrieben und Dienststellen.

Natürlich erhalten Sie einen Antrag auch bei Ihrem zuständigen HAVS. Dieser wird auch auf telefonische Anforderung übersandt, oder Sie landen diesen im Internet herunter. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck richten Sie an das zuständige HAVS. Hinweise zum Ausfüllen des Antrages entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erläuterungen. Der Antragsteller kann selbst bestimmen, welche bei ihm vorliegenden Behinderungen festgestellt und bewertet werden. Sollte im Einzelfall ein Antragsteller mit seinem Antrag eine Behinderung von der Feststellung ausschließen, wird dem Begehren gefolgt.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner finden Sie nicht nur am Sitz des jeweiligen Amtes sondern auch in Ihrer Nähe berät Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Versorgungsämter. 

Ab Januar 2024 bietet das Amt alle zwei Monate Sprechtage zum Schwerbehindertenrecht im Offenbacher Rathaus an. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich unter der Rufnummer 069 1567411, montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr. Aus technischen Gründen kann kein Schwerbehindertenausweis und auch kein Beiblatt vor Ort ausgestellt werden.

Website

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main

Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt

Erläuterungen und Hinweise