Altlastenauskünfte
Überblick
Als Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.
Altlastenauskünfte für die Stadt Offenbach erteilt das
Regierungspräsidium Darmstadt
Servicestelle Frankfurt-Ost
Tel.: +49 (69) 2714 2920
E-Mail: altlastenfostrpda.hessende
Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (Öffnet in einem neuen Tab)