Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Gewerbesteuer
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Überblick
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und stellt die wichtigste direkte Einnahmequelle der Gemeinden dar. Sie gehört zu den sogenannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern.
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer auf den Betrieb als solchen, losgelöst von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmers.
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Details
Verfahrensablauf
Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser Gewinn wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert.Die Besteuerungsgrundlagen werden von den zuständigen Finanzämtern festgestellt. An diese Feststellungen ist die Gemeinde rechtlich gebunden, Änderungen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden.
Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgestellten Steuermessbetrags mit dem jeweils gültigen Hebesatz, der von der Gemeinde zu bestimmen ist, multipliziert und mit Bescheid festgesetzt. Der Hebesatz beträgt in Offenbach seit 01.01.1986 440 v.H. .
Gewerbesteuerforderungen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen einer gesetzlich vorgegebenen Verzinsung. Diese Zinsen werden mit der Gewerbesteuer zusammen erhoben.Die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer, die sich für den Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben werden, können auf Antrag von der Gemeinde angepasst werden.
Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.
Hat das Finanzamt einen Steuermessbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt, der sich voraussichtlich ergeben wird, ist die Gemeinde an diese Festsetzung gebunden. Anträge auf Änderung der Gewerbesteuervorauszahlungen können dann nur bei dem zuständigen Finanzamt gestellt werden.Ein erteilter Steuerbescheid bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder ein geänderter Bescheid ergeht.
Rechtsgrundlagen
- Grundgesetz
- Gewerbesteuergesetz
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
- Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern (Hessen)
- Abgabenordnung
in der jeweils gültigen Fassung!
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Interessante Informationen
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Jahn - Buchstabenbereich: A bis Did
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+49 (0) 69 80 65 22 12 kassensteueramtoffenbachde Herr Michalk - Buchstabenbereich: Me bis Schm
+49 (0) 69 80 65 23 12 kassensteueramtoffenbachde Herr Beilstein - Buchstabenbereich: Schn bis Z
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