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Stadt Offenbach

Vollstreckung

Überblick

Das Sachgebiet Vollstreckung, als Teil der Abteilung „Stadtkasse“ übernimmt die Beitreibung nicht gezahlter Forderungen, der Stadt Offenbach am Main sowie anderer Gläubiger ohne eigene Vollstreckungsstelle, als örtlich zuständige Behörde. Zu den anderen Gläubigern zählen insbesondere der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio sowie die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Des Weiteren werden im Rahmen der Amtshilfe Vollstreckungsersuchen anderer deutscher Kommunen und Landkreise bearbeitet.

Die Vollstreckungsbehörde verfügt über einen Innendienst und Außendienst.

Die Vollstreckung kann ins bewegliche Vermögen (mittels Kontopfändung, Lohnpfändung, Mietpfändung und anderes) und ins unbewegliche Vermögen (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung) erfolgen. Auch eine Abnahme der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) durch einen von uns beauftragten Gerichtsvollzieher, kann erfolgen.

Neben der zwangsweisen Vollstreckung von Geldforderungen, sind wir auch für die Vereinbarung von Stundungen und Ratenzahlungen sowie der Anmeldung von Forderungsanmeldungen zum Insolvenzverfahren, der Verfahrensüberwachung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung zuständig.

Online-Services

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung wünschen, nutzen Sie unseren Online-Service oder stellen den Antrag schriftlich mit folgenden Anlagen:

-formfreier Antrag mit Angabe der monatlichen Ratenhöhe und dem Zahlungstermin -> bei Nutzung des Online-Services kein separates Anschreiben erforderlich,
-Aufstellung der monatlichen fixen Einnahmen und Ausgaben,
-Lohnabrechnungen und Kontoauszüge der letzten beiden Monate,
-aktuelle BWA bei Firmen/Gewerbetreibenden,
-Ausschlusserklärung, dass Insolvenztatbestände vorliegen -> bei Nutzung des Online-Services keine separate Erklärung erforderlich.

Ausnahmen: Sozialleistungs-/Rentenbezug: 
Hier reicht die Vorlage des aktuellen Bescheides & der formfreie Antrag;
Zahlung auf zweimal -> hier reicht der formfreie Antrag

Vollstreckung

Kämmerei, Kasse und Steuern

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise