Plakatierungen
Überblick
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
Online-Services
Offenbacher Vereine, die eine Plakatierung für eine Veranstaltung benötigen, können diese über ein Online-Formular beim Amt für Kulturmanagement anfragen.
Links und Downloads
Kontakt
Plakatierungen
Abteilung Verwaltung und Technik
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse.
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer