Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Jugendarbeitsschutz
Kurzbeschreibung
Bescheinigung des Jugendamtes erforderlich bei der Mitwirkung von Kindern im Alter über 6 Jahre bei Theatervorstellungen bis zu 4 Stunden täglich in der zeit von 10 bis 23 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG)sowie
Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger, bei Film- und Fotoaufnahmen bis zu 3 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr. Bei Kindern über 3 bis 6 Jahre bis zu 2 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG)
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Details
Unterlagen
Das Formular, auf dem das Jugendamt seine Bestätigung erteilt, wird vom Arbeitgeber ausgehändigt.
Sollte der Arbeitgeber nicht über ein solches Formular verfügen, kann das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Gutleutstr. 138, 60327 Frankfurt am Main als zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes angesprochen werden.
Hinweise
Das persönliche Erscheinen ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Der vereinbarte Termin sollte zusammen mit dem betreffenden Kind wahrgenommen werden.
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Herr Frank Schürrer +49 (0) 69 80653442 frank.schuerreroffenbachde Organisationseinheiten