Negativattest
Überblick
Das Negativattest wird als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge bei vielen Angelegenheiten (z.B. Beantragung des Personalausweises des Kindes, Eröffnung eines Bankkontos) benötigt.
Es wird vom Jugendamt des Wohnortes erstellt. Die Nachfrage beim Sorgeregister erfolgt durch das Jugendamt des Wohnortes beim Jugendamt des Geburtsortes.
Auskunft aus dem Sorgeregister
Wenn Unklarheit darüber besteht, ob die nicht miteinander verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind vereinbart haben, können Sie das Jugendamt ihres Wohnortes um Auskunft bitten.