Abgeschlossenheitsbescheinigung
Überblick
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Links und Downloads
Kontakt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauaufsichtsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen