Abgeschlossenheitsbescheinigung
Überblick
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauaufsichtsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen