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Stadt Offenbach

Anliegerbescheinigung

Überblick

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Weitere Informationen zum Thema Bescheinigungen über Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge (§ 11 HKAG) finden Sie für die Stadt Offenbach am Main hier:

KONTAKTDATEN

Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main

Gebäude: Stadthaus, 14.-16. Etage

Telefon: 0 69 / 80 65 - 26 99
Fax: 0 69 / 80 65 - 20 24
E-Mail: bauverwaltungoffenbachde

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