Spielapparatesteuer
Überblick
Die Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie zählt zu den Aufwandsteuern. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich in Offenbach am Main seit dem 01.01.2023 nach dem Spieleinsatz bzw. nach der Anzahl der technisch selbständigen Geräten.
Online-Services
Sie können Ihre Steuererklärung zur Spielapparatesteuer über ein Online-Formular einreichen.
Rechtsgrundlage
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Kontakt
Spielapparatesteuer
Kämmerei, Kasse und Steuern
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
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Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111