Baugenehmigung (Bauantrag)
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Überblick
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Grundsätzlich bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden bzw. deren Nutzung. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde
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Kontakt
Baugenehmigung (Bauantrag)
Bauaufsichtsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
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Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße