Baugenehmigung (Bauantrag)
* Errichtung von Anlagen Genehmigung
* Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen
* Für Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
* Beantragung: Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen.
* Baubeginn erst nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde
* Ein Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
* Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen wurde oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
* Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
* Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde.
Überblick
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Grundsätzlich bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden bzw. deren Nutzung. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Links und Downloads
Kontakt
Baugenehmigung (Bauantrag)
Bauaufsichtsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)Weitere Hinweise
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