Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Überblick
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
- Beglaubigung von Kopien von Original-Dokumenten
- Beglaubigung von Unterschriften
- Schätzung von Immobilien
- Erstellung von Sterbefallanzeigen
- Nachlasssicherungen
Zur Beglaubigung sind die Originale und die Kopien mitzubringen.
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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
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