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Stadt Offenbach

Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Überblick

Sie arbeiten beruflich mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Sie sind zum Beispiel

  • Erzieher/in,
  • Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter,
  • Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter,
  • Tagesmutter oder Tagesvater,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in,
  • Hebamme, Arzt/Ärztin

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

Mit Trägern und Einrichtungen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, schließen die Jugendämter Vereinbarungen, die sicherstellen, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.

Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Jugendamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main

Postanschrift

Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main

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