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Stadt Offenbach

Entwässerungsgenehmigung

Überblick

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

Entwässerungsgenehmigung - Einleitungen in die öffentliche Kanalisation

Die Genehmigung für Einleitungen in die Kanalisation oder Abwasserbehandlungsanlagen werden über den ESO erteilt.

Einleitungen in oberirdische Gewässer oder Versickerungen vor Ort

werden über die Untere Wasserbehörde genehmigt. Einen formalisierten Antrag gibt es nicht. Entsprechende Anträge sind formlos zu stellen. Für die Übermittlung der erforderlichen Angaben im Sinne der Niederschlagswassersatzung der Stadt Offenbach kann das untenstehende Formular verwendet werden. Dieses dient gleichzeitig als Checkliste für die üblicherweise vorzulegenden Unterlagen und Informationen zum Vorhaben.

Online-Services

Zur Prüfung, ob die Regelungen der Niederschlagswassersatzung (NiWaS) bei Ihrer baulichen Maßnahme (Erweiterung, Aufstockung, Neubau) ausreichend berücksichtigt worden sind, werden von der Unteren Wasserbehörde die in der Checkliste genannten Angaben benötigt. Die Checkliste dient einer strukturierten Abarbeitung der bei der Planung zu berücksichtigenden Themen.

Entwässerungsgenehmigung

Amt für Umwelt und Klima

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise