Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
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Überblick
Beschreibung
Bis zum 19.01.2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, lediglich das Dokument. Der Zeitraum für den Umtausch wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt. Lediglich Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind von dem vorgezogenen Umtausch bis 2033 ausgenommen.
Ob und wann Sie davon betroffen sind, können Sie den beiden nachfolgenden Tabellen entnehmen (entsprechend der Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung / Fundstelle: BGBl. I 2019, 222). Es wird wie folgt unterschieden:
1.) Führerscheindokumente (Papier) bis einschl. 31.12.1998 ausgestellt - Umtauschpflicht nach Geburtsjahr
2.) Führerscheindokumente (Karte) ab 01.01.1999 bis einschl. 18.01.2013 - Tausch nach Ausstellungsjahrzu 1.) Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
zu 2.) Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 (bis einschließlich 18. Januar 2013) gestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Telefonische Anfragen
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Fragen zum Antragsverfahren und zu Neuerteilungen der Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht) grundsätzlich nur während einer persönlichen Vorsprache geklärt und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet werden.
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Details
Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Die persönliche Vorsprache ist notwendig!
- Das biometrische Foto und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich. Das Nutzungsentgelt beträgt 3,50 € und wird zusammen mit den Führerscheingebühren erhoben.
- Sollte Ihre Fahrerlaubnis nicht in Offenbach am Main ausgestellt worden sein, benötigen Sie noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.
Das ist nicht notwendig, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind.
Eine Meldebestätigung wird nicht benötigt.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Kontakt
Organisationseinheiten