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Stadt Offenbach

Hundesteuer - Hund abmelden

Überblick

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Als Aufwandsteuer wird sie deshalb bezeichnet, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, demnach eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen, hier: das Halten eines Hundes.

Mit ihr werden auch ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen und dient den Gemeinden als zusätzliche fiskalische Einnahme.

Jede Gemeinde entscheidet für ihr Gebiet über die Erhebung einer Hundesteuer und über die Ausgestaltung des Satzungsrechts.

Online-Services

Abmeldung Hundesteuer: Über unser Online-Formular können Sie einen oder mehrere Hund/e abmelden.

Hundesteuer - Hund abmelden

Kämmerei, Kasse und Steuern

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise