Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Hundesteuer - Hund abmelden
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Überblick
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, sollten Sie ihn unverzüglich beim Kassen- und Steueramt anmelden, nachdem Sie ihn erworben haben. Die Hundesteuersatzung sieht eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Sie müssen Ihren Hund abmelden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn Sie keinen Hund mehr haben.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
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Details
Rechtsgrundlagen
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Satzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
In Offenbach am Main beträgt die Steuer jährlich für den ersten Hund 90,00 EUR und für jeden weiteren Hund 180,00 EUR.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus dem in Offenbach ansässigen Tierheim erworben wurden, werden bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres steuerbefreit.
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Downloads / Links
Online-Formulare
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Herr Hitzel +49 (0) 69 80 65 22 85 kassensteueramtoffenbachde Frau La Russa-Palmeri +49 (0) 69 80 65 26 32 kassensteueramtoffenbachde Herr Ochs +49 (0) 69 80 65 30 91 kassensteueramtoffenbachde Frau Schwietz +49 (0) 69 80 65 29 92 kassensteueramtoffenbachde Organisationseinheiten