Hundesteuer - Hund abmelden
Überblick
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Als Aufwandsteuer wird sie deshalb bezeichnet, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, demnach eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen, hier: das Halten eines Hundes.
Mit ihr werden auch ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen und dient den Gemeinden als zusätzliche fiskalische Einnahme.
Jede Gemeinde entscheidet für ihr Gebiet über die Erhebung einer Hundesteuer und über die Ausgestaltung des Satzungsrechts.
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Abmeldung Hundesteuer: Über unser Online-Formular können Sie einen oder mehrere Hund/e abmelden.
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