Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege
Überblick
Sie möchten als Tagespflegeperson tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:
Sie betreuen Kinder
- außerhalb der elterlichen Wohnung
- während eines Teils des Tages,
- mehr als 15 Stunden wöchentlich,
- gegen Entgelt und
- länger als 3 Monate.
HINWEIS:
In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut, möglich ist auch die (ergänzende) Betreuung in Kindertagespflege von Kindern im Kindergarten- oder Schulalter.
Die Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt für die Betreuung der Kinder in Kindertagespflege und für die Tagespflegepersonen zuständig ist.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Kontakt
Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege
Fachdienst Kindertagespflege
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111