Kommunale Ehrungen
Überblick
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
- Ehrenbrief des Landes Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hessischer Verdienstorden (Öffnet in einem neuen Tab)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 28 Abs.2 HGO (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 51 Nr. 3 HGO (Öffnet in einem neuen Tab)
Nach der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in der Stadt Offenbach a. M. von 1966 kann die Ehrungskommission folgende Auszeichnungen verleihen:
- die Ehrenplakette
- die Bürgermedaille (in Bronze oder in Silber).
Kontakt
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Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
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Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111