Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Überblick
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.
In Offenbach sind zwei Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen - eine Übersichtskarte ist unter den Downloads zu finden.
Ausnahmegenehmigungen, z.B. zum Befahren, werden über die Untere Naturschutzbehörde erteilt.
Links und Downloads
Kontakt
Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer