Politische Häftlinge (ehemalig): Unterstützung
Überblick
Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung (Kapitalentschädigung) sowie die Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
Haftopfer, die eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen erlitten haben, können bei Bedürftigkeit eine monatliche besondere Zuwendung von bis zu 300,00 Euro erhalten.
Die sozialen Ausgleichsleistungen für Nachteile, die dem Betroffenen durch eine Freiheitsentziehung entstanden sind, setzen immer eine strafrechtliche Rehabilitierung voraus. Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31.12.2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden.
Dieselbe Antragsfrist gilt für Folgeansprüche aus der Rehabilitierung.