Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis
Überblick
Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre!
Diese Seite verwendet funktionale Cookies, die zwingend erforderlich sind, um wesentliche Funktionen der Website zu gewährleisten. Sie verwendet auch Cookies zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe (durch die Software Matomo), diese Daten werden anonymisiert erfasst. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Diese Website wird automatisiert mit DeepL übersetzt. Die maschinelle Übersetzung ersetzt keine manuelle Übersetzung durch zertifizierte Sprachmittler. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übersetzten Informationen.
Weitere Informationen: Disclaimer