Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (nur für Gerüststellungen) für Arbeits- und Baustellen
Überblick
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt, die Genehmigungspflichtig sind.
Die Bauaufsicht der Stadt Offenbach erteilt hierfür nur Genehmiungen für:
- Gerüste
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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (nur für Gerüststellungen) für Arbeits- und Baustellen
Bauaufsichtsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
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Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße