Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen
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Überblick
Beschreibung
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
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Details
Verfahrensablauf
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Zuständige Stelle
Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.
Gebühren
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.