Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Tierkörperbeseitigung, gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle, Schlachtabfälle

Überblick

-Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Es gibt Ausnahmen für die Entsorgung von sogenannten Heimtieren. Hierzu zählen Hunde, Katzen und sonstige im Haus gehaltene Kleintiere wie auch Ziervögel.

Einzelne Tierkörper dürfen auch auf eigenem Gelände vergraben werden. Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet. Der Tierkörper muss mindestens 50 Zentimeter mit Erde bedeckt sein, so dass ein Ausgraben, zum Beispiel durch Wildtiere ganz sicher ausgeschlossen ist. Ein Vergraben im Wald ist verboten.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Eine weitere Möglichkeit ist es, lieb gewonnene Haustiere über ein Krematorium mit entsprechender Zulassung einäschern zu lassen.

Selbstverständlich kann das Tier auch über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden. Entsprechende Abgabestellen gibt es kostenpflichtig bei den ortsansässigen Tierärzten oder nach Anmeldung direkt bei:

SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim
Hüttenfeld – Außerhalb 5
68623 Lampertheim
Telefon 06256 8520

Weitere Informationen:

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Telefon: 069 8065 4910, E-Mail: veterinaeramtoffenbachde 

Ordnungsamt
Telefon: 069 8065 2502, E-Mail ordnungsamtoffenbachde

Bei Fund eines toten Tieres im öffentlichen Verkehrsraum des Stadtgebietes Offenbach wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Telefon 069 8065 2502, E-Mail ordnungsamtoffenbachde 

-Schlachtabfälle werden im EU-Recht als „Tierische Nebenprodukte“ bezeichnet. Unter tierische Nebenprodukte fallen ganze Tierkörper oder Teile von Tieren, Erzeugnisse tierischen Ursprungs (z.B. Milch, Wurstwaren), die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Je nach Gefährdungspotential werden tierische Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt. Diese Materialien sind, soweit sie keiner wirtschaftlichen Verwertung oder Behandlung (z.B. Rinderfelle, Fette) unterliegen, entsprechend den Vorgaben für tierische Nebenprodukte unschädlich zu beseitigen d.h. sie werden mit Spezial-Fahrzeugen gesammelt und abgesehen von wenigen Ausnahmen unschädlich beseitigt.

-Küchen- und Speiseabfälle sind Abfälle, die in Gaststätten, Imbissbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Heime und Krankenhäuser, Catering-Betriebe) anfallen und in denen tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Knochen, Schwarten, Fisch, Eier und Milch enthalten sind. Rein pflanzliche Reste, die von tierischen Produkten getrennt gesammelt und gelagert werden (z. B. Obst- und Gemüsereste) sowie reine Backwaren (trockenes Brot und Brötchen) fallen nicht unter diesen Begriff.

Nicht zu den Küchen- und Speiseabfällen gehören tierische Abfälle, die in anderen Betriebsarten (Metzgereien, Molkereien, Fischbetriebe etc.) anfallen.

Das Verfüttern von Speise-, Küchen- und Schlachtabfällen an Nutztiere, insbesondere an Klauentiere und Geflügel ist ausnahmslos verboten.

Die Entsorgung gewerblich anfallender Küchen- und Speiseabfälle über den Hausmüll oder den Bioabfall ist generell ausgeschlossen. Solche Küchen- und Speiseabfälle sind grundsätzlich über Spezial-Entsorgungsbetriebe oder gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung in zugelassenen Kompostieranlagen oder Biogasanlagen zu entsorgen.

-Frittierfette und Speiseöle können ebenfalls über diese Firmen, teilweise sogar kostenlos oder mit Vergütung entsorgt werden.

Weitere Informationen:

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Telefon: 069 8065 4910
E-Mail veterinaeramtoffenbachde

Erläuterungen und Hinweise