Zweitwohnungssteuer
Überblick
Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie z.B. auch die Hundesteuer oder die Vergnügungssteuer, zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern.
Als Aufwandsteuer wird sie deshalb bezeichnet, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen, hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung.
Online-Services
Falls Sie eine Zweitwohnung in Offenbach am Main haben, können Sie Ihre Zweitwohnungssteuererklärung online einreichen. Bitte halten Sie hierfür Ihre Vorgangskennung bereit.
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Kontakt
Zweitwohnungssteuer
Kämmerei, Kasse und Steuern
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111