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Stadt Offenbach

Satzung zum Bebauungsplan für das ehemaliges Toys’R’Us-Gelände beschlossen

21.09.2022

Architektenentwurf zum „Wohn- und Geschäftshochhaus Berliner Straße 43“

Die Offenbacher Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung am 14. September den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 650B gefasst. Der Beschluss bezieht sich auf den Ostteil des ehemaligen Toys’R’Us-Geländes in der Berliner Straße 43.

Planungs- und Baudezernent Paul-Gerhard Weiß: „Damit haben wir nun das letzte Puzzleteil für die Neubebauung des ehemaligen Toys’R’Us-Geländes gesetzt und ein weiterer Meilenstein für die Entwicklung der Innenstadt ist geschafft“.

Im Dezember 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Toys’R’Us-Gelände erneuert. Demnach wird das Gelände in drei Bauabschnitten neugestaltet. Mit dem bereits im Jahr 2020 erfolgten Teilabriss des Gebäudes wird derzeit noch der östliche erhaltene Parkhausteil saniert und ertüchtigt. Im Februar 2021 erfolgte der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 650A, welcher Planungsrecht für das westliche Wohn- und Geschäftshaus geschaffen hat.

Jetzt wurde auch für den Ostteil, dem dritten Bauabschnitt, mit dem Bebauungsplan Nummer 650B Planungsrecht geschaffen. Grundlage für die Planung des Vorhabenträgers WasE Bau GmbH aus Offenbach ist der Entwurf „Wohn- und Geschäftshochhaus Berliner Straße 43“ vom Architekturbüro Tchoban Voss aus Berlin. Dieser umfasst im östlichen Bereich zwischen Berliner Straße, Ziegelstraße und dem Großen Biergrund ein neunzehngeschossiges, 60 Meter hohes Wohn- und Geschäftshochhaus sowie das bestehende restliche Parkhaus mit öffentlichen Parkflächen. Am Fuß des Hochhaues lässt sich zukünftig die Sandgasse vom Salzgässchen aus erreichen. Damit greift der Entwurf alte Wegebeziehungen wieder auf und öffnet die Achse vom Marktplatz Richtung Main. Das ertüchtigte Parkhaus erhält eine neue Fassadengestaltung mit einer ansprechenden Begrünung.

Zu dem Beschluss der Stadtverordneten gehört auch ein Durchführungsvertrag, mit dem die Fassadenbegrünung der Parkhausfassade, Lademöglichkeiten für E-Autos, Carsharing-Angebote im Parkhaus sowie Empfehlungen des Gestaltungsbeirats zur Gestaltung des Hochhauses geregelt werden. Bereits im Verfahren zum Bebauungsplan Nummer 650A wurden in einem Durchführungsvertrag Regelungen für das bestehende Parkhaus getroffen, darunter ein Fahrradparkhaus sowie eine öffentliche WC-Anlage.

Bildinformation

Architektenentwurf zum „Wohn- und Geschäftshochhaus Berliner Straße 43“, Foto: Tchoban Voss Architekten


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