Offenbach in Plänen: Wie Bebauung und Freiräume geregelt werden
Wer ein Bauprojekt in einer Kommune plant, blickt als erstes in den jeweils gültigen Bebauungsplan. Offenbach hat bisher 83 Bebauungspläne – der älteste stammt von 1967. Sie überdecken nur einen Teil des Stadtgebietes und gelten bis zum Beschluss eines neuen Planes oder ihrer Aufhebung. Für die Übersicht aller Pläne und die einzeln darin festgelegten Vorgaben, stellt die Stadtverwaltung online alle Daten zur Verfügung.
Jeder Bebauungsplan ist auf einer Karte verzeichnet, die als PDF herunterladbar ist. Alle Bebauungspläne werden einzeln als PDF angeboten und können für nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden. Drucken und Bearbeiten der Bebauungspläne ist jedoch nicht erlaubt.
Die Entstehung eines Bebauungsplanes kann bis zu mehreren Jahren dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität und den zu untersuchenden Rahmenbedingungen ab. Bürgerinnen und Bürger können sich über alle Schritte informieren. Ganz am Anfang steht der Aufstellungsbeschluss – hier kann die Diskussion im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen (UPB) verfolgt und alle Inhalte im Politischen Informationssystem nachgelesen werden.
Öffentliche Auslegung
Im Anschluss erfolgt die öffentliche Auslegung und wird in den Medien bekannt gemacht. Interessierte können sich die Pläne und Unterlagen genau anschauen und sich dabei – bei Bedarf – beraten lassen. Eventuelle Stellungnahmen können direkt zu Protokoll gegeben werden, aber auch schriftliche Eingaben – in Form von Mails oder Briefen – sind innerhalb der Fristen möglich.
In dieser Phase werden auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Letztere sind andere Behörden von Bund, Land oder Kreis, aber auch Energieversorger, Entsorgungsbetriebe oder Wasserwerke, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken oder Post und Bahn. Dazu kommen Feuerwehr und Rettungsdienst und gegebenenfalls die Bundeswehr.
Vorgaben für Flächen ohne Bebauungsplan
Vorgaben gibt es in Offenbach – bundesweit einheitlich – auch für Flächen ohne Bebauungsplan, mit einem einfachen Bebauungsplan oder Fluchtlinienplan: Diese sind im Baugesetzbuch geregelt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die verkehrliche wie auch technische Erschließung mit Kanal, Wasser, Strom gesichert ist. Ohne Bebauungsplan gilt also die planungsrechtliche Vorgabe, sich an den Gebäuden in der Nachbarschaft zu orientieren (§ 34 BauGB).
Zu allen wichtigen Gesetzestexten sind die Informationen über Bebauungspläne im Internet verlinkt. Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Bauvorhaben bietet das Baubüro in der Berliner Straße 60 an. Hier sind Vertreter aller mit Bauvorhaben befassten Ämter versammelt. Das Baubüro ist montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr geöffnet und Mittwochs geschlossen