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Stadt Offenbach

Veröffentlichungen

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine rechtsverbindlichen öffentlichen Bekanntmachungen. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Offenbach am Main erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich durch Abdruck in der Tageszeitung Offenbach-Post unter der Überschrift "Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Offenbach am Main".

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main

Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ – Bekanntmachung und Inkrafttreten

1. Inkrafttreten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 22.05.2025 den Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 652B mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann während der Dienststunden beim Magistrat der Stadt Offenbach am Main – Vermessungsamt –, Berliner Straße 60, 11. OG, Zimmer 1107, eingesehen werden. Ergänzend wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung unter www.offenbach.de/bebauungsplan ins Internet eingestellt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

2. Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen durch schriftlichen Antrag an den Entschädigungspflichtigen im Fall der in den §§ 39 bis 42 bezeichneten, eingetretenen Vermögensnachteile sowie des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird, wird hingewiesen.

3. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Offenbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

 

Offenbach am Main, den 26.06.2025

Der Magistrat der Stadt Offenbach a. M.

 

Dr. Felix Schwenke

Oberbürgermeister

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