Istanbul-Konvention - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Istanbul-Konvention – Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Der Europarat hat am 11. Mai 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt. In Deutschland ist das Übereinkommens am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Damit sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, die Vorgaben der Istanbul Konvention umzusetzen mit dem Ziel, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.
Das Frauenbüro hat in Kooperation mit dem Arbeitskreis gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in einem großen Beteiligungsprozess eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse erarbeitet, die nun Ausgangslage für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Offenbach ist.