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Stadt Offenbach

Broschüre für Minijobber*innen ist im Frauenbüro erhältlich

03.06.2020 – Die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach und das Frauenbüro Offenbach haben eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) für Offenbach angepasst und überarbeitet, in der die wichtigsten Informationen rund um das Thema Minijob zusammengefasst sind.

Welche Rechte stehen Minijob-Beschäftigten beispielsweise im Falle von Krankheit, bei einem Unfall oder einer Schwangerschaft zu? Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn, welche Rechte haben Beschäftigte in Privathaushalten und was gilt es bei einer Kündigung zu beachten? Diese und viele andere Fragen werden in der Minijob-Broschüre beantwortet. Außerdem sind dort alle Anlaufstellen und Ansprechpersonen zum Thema Minijob in Offenbach aufgeführt, damit sich Ratsuchende individuelle Unterstützung holen können.

Als Minijobberin oder Minijobber gilt, wer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. 12.708 Menschen gehen in Offenbach einer geringfügigen Beschäftigung nach, einem sogenannten Minijob. Frauen bilden dabei mit 53 Prozent die Mehrheit der Minijoberinnen und Minijober. 43 Prozent der Minijobs, also 5.403, werden als Nebenjob neben einer regulären Erwerbstätigkeit ausgeführt.

Besonders viele Minijobber sind traditionell in der Gastronomie und in Hotels tätig. Knapp 10 Prozent aller Minijobs entfallen auf diesen Bereich. Diese Minijobs sind in der jetzigen Krise, ausgelöst durch die Corona-Virus-Pandemie, besonders stark gefährdet oder aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen, beispielsweise für Restaurants, bereits komplett weggefallen. Dies bedeutet für viele Familien den Ausfall einer wichtigen Einnahmequelle.

Jeder vierte Minijob findet sich in den systemrelevanten und zurzeit besonders stark belasteten Bereichen Handel sowie Gesundheits- und Sozialwesen, in denen viele der knapp 4.000 ausschließlich in einem Minijob beschäftigten Frauen arbeiten.

„Für Frauen sind Minijobs nach Berufsunterbrechungen wegen Kinderbetreuung eine Möglichkeit, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Oft verbleiben sie jedoch jahrelang darin und riskieren, im Alter über keine ausreichenden Renten zu verfügen. Umso wichtiger ist es für uns, dass sie ihre Rechte im Minijob kennen und dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich an die Gesetze halten“, betont die Kommunale Frauenbeauftragte Karin Dörr.

Die Minijob-Broschüre ist als PDF verfügbar – auf den Webseiten der MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach und liegt außerdem gedruckt in leichter Sprache vor, um Informationen einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Diese Druckexemplare werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MainArbeit. Kommunales Jobcenter an Minijobberinnen und Minijobber weitergegeben.

Anmerkung:
Quelle statistischer Daten: Bundesagentur für Arbeit. Geringfügig entlohnte Beschäftigte am Arbeitsort, Stadt Offenbach (Gebietsstand Mai 2020), Stichtag: 30.09.2019. 


Dr. Inga Halwachs

Amtsleiterin (Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGO)

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

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