Eltern, Schule und Kitas
Die Corona-Pandemie wirbelt auch das Leben von Eltern durcheinander. Auf dieser Seite finden Eltern und Sorgeberechtigte mit Kindern unter anderem Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabesuch, was bei einer möglichen Corona-Infektion zu tun ist, wie das Gesundheitsamt handelt. Dazu Informationen wie das Thema Corona kindgerecht aufbereitet werden kann und wo es Unterstützung gibt.
Auf dieser Seite
Regeln an Schulen und Kitas
An Schulen besteht Präsenzunterricht für alle Klassen.
Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig medizinische Masken zu tragen. Bis auf Weiteres sollten nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette eingehalten werden.
Die Kindertageseinrichtungen sind geöffnet.
Isolation/Betretungsverbot: Verhalten bei positivem Test-Ergebnis
Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird empfohlen, die Wohnung für fünf Tage möglichst nicht zu verlassen und kein Besuch zu empfangen. Es wird empfohlen die Absonderung erst zu beenden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Studierenden an Schulen, Schülerinnen und Schülern, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist, wird unabhängig davon, ob Symptome vorliegen, dringend empfohlen, nicht am schulischen Präsenzbetrieb und insbesondere nicht an Schulfahrten mit Übernachtungen teilzunehmen. Nehmen sie gleichwohl teil, besteht Maskenpflicht.
Mit SARS-CoV-2 infizierte Schülerinnen, Schüler und Studierende an Schulen sind bei Symptomfreiheit maximal fünf Tage vom Präsenzunterricht befreit. Lagen Symptome vor, endet die Befreiung frühestens nach fünf Tagen, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, spätestens jedoch nach 10 Tagen. Sie haben am Distanzunterricht teilzunehmen, solange sie nicht krankgemeldet sind. Die Befreiung vom Präsenzunterricht setzt voraus, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen, Schüler oder Studierenden die Schule unverzüglich von der Feststellung der Infektion informieren. Es genügt die Erklärung, dass die betreffende Person positiv getestet wurde.
- Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht in Innenräumen und im Freien, wenn die Abstandsregel (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann
Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Schutzimpfung für alle Kinder im Alter ab 5 Jahren.
Bezüglich der Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendlichen stellen sich wichtige Fragen: Warum sollte ich mein Kind impfen lassen? Wie wirksam ist die Impfung? Wie sicher ist sie für Kinder? Welche Impfreaktionen können dabei auftreten? Auf diese Fragen und Sorgen geht ein Ratgeber für Eltern und Sorgeberechtigte vom Bundesministerium für Gesundheit ein.
Zum Download:
Alles zur Corona-Schutzimpfung und Impfmöglichkeiten gegen Corona in Offenbach
FAQ zu Corona, Kinderkrankengeld, Krankheits-Symptomen, Quarantäne
1. Schnupfen oder Covid 19?
2. Wie hoch ist das Infektionsrisiko von Kindern?
3. Warum Abstand- und Hygieneregeln?
6. Was mache ich, wenn mein Kind Krankheitssymptome zeigt
9. Kinderkrankengeld
Corona und Schule: Informationen vom Hessischen Kultusministerium
Corona Kinder und Jugendliche
Kinderleicht erklärt: Coronatest-Anleitung
Kinderleicht erklärt – so einfach funktionieren die Selbsttests für Schülerinnen und Schüler. „Dr. Kasperl“ von der Augsburger Puppenkiste zeigt Erwin, dem Erdmännchen, worauf bei der Durchführung besonders zu achten ist.
Gebrauch von Mund-Nasen-Schutz bei Kindern
Informationen, Rat und Hilfe
Wie können Eltern ihren Kindern erklären, warum sie sich jetzt besonders schützen müssen oder wie das Virus übertragen wird. Wo gibt es Hilfe bei familiären Belastungssituationen?