Wildtier gefunden? So können Sie helfen
Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie im Feld oder Wald ein verletztes oder vermeintlich hilfsbedürftiges Wildtier finden? Wann benötigt ein Wildtier überhaupt Hilfe und an wen können Sie sich wenden? Wir haben für Sie wichtige Rechtsvorschriften und Verhaltensempfehlungen zusammengestellt.
Auf dieser Seite
Welche Rechtsvorschriften gibt es zu beachten?
Wildtiere sind Tiere, die „frei“, d.h. ohne Besitzer und nicht in menschlicher Obhut leben und die nicht ausschließlich aus Zucht durch Menschen stammen. Sie haben demnach keinen Besitzer. Wildtiere werden durch das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz geschützt, je nach Art fallen sie aber auch unter das Jagdrecht. In der Bundesartenschutzverordnung gibt es eine Auflistung besonders streng geschützter Tiere, zum Beispiel Eisvogel, Weißstorch und Grünspecht.
Grundsätzlich gilt laut dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 Abs. 5), dass man „…vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften…, verletzte, hilflose oder kranke Tiere“ aufnehmen und gesund pflegen darf. Die Tiere sind aber, sobald „sie sich selbständig erhalten können“ unverzüglich freizulassen!
Handelt es sich dabei um ein Tier einer streng geschützten Art (z. B. alle in Deutschland vorkommenden Fledermäuse) muss die Entnahme unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden!
Kontakt: 069 8065 2557 oder umweltamtoffenbachde
Wenn Sie ein verletztes oder totes Tier finden, das dem Jagdrecht unterliegt, müssen Sie den zuständigen Jäger oder Jagdpächter informieren. Die Bestimmungen des hessischen Jagdrechts gelten unter anderem für Füchse, Rehe, Wildschweine, Feldhasen, Waschbären, Dachse, Marder, Nutrias, Wildkaninchen, Wildenten, Wildgänse, Elstern und Krähen. Auch der in Europa verbreitete sogenannte Höckerschwan (zu erkennen am schwarzen Höcker am Schnabelansatz) fällt unter das Jagdrecht. In der Stadt Offenbach ist der erste Ansprechpartner bei gefundenen (Wild-) Tieren die Leitstelle der Feuerwehr.
Kontakt: 069 8065 3333
Demgegenüber sind aus menschlicher Zucht hervorgegangene Tiere, auch wenn sie ohne einen Besitzer leben, keine Wildtiere, sondern nach wie vor Haustiere. Diese Tiere unterliegen nicht dem Bundesnaturschutzgesetz. Hierzu zählen beispielsweise Stadttauben, Honigbienen und „verwilderte“ Haustiere wie Katzen, Schildkröten, Goldfische etc., die ursprünglich von ihren Besitzern ausgesetzt wurden, selbst wenn sie als Nachzucht in der freien Natur geboren wurden.
Wichtig zu wissen ...
Wenn Sie ein Wildtier mitnehmen, haften Sie für dieses Tier und müssen anfallende Kosten, zum Beispiel für tierärztliche Behandlungen, selbst bezahlen. Grundsätzlich sind Wildtiere nicht an Menschen gewöhnt und natürlich auch nicht an ein geschlossenes Gehege oder gar einen Raum. Ein enger Kontakt zu Menschen bedeutet für sie Stress. Dennoch sollten Sie Tieren helfen, wenn diese in einer Notlage sind und Hilfe benötigen, um zu überleben. Welches Verhalten richtig ist, hängt vom gefundenen Tier ab.
Grundsätzlich gilt: Als ein Anzeichen für Hilfsbedürftigkeit werten Wildtierorganisationen, wenn ein Tier die Nähe von Menschen sucht, zum Beispiel indem es auf einen Menschen zuläuft. Denn in der Regel sind wildlebende Tiere scheu und meiden Menschen. Hilfe benötigt ein Tier auch, wenn es offensichtlich blutet, verletzt ist oder ein deutlich auffälliges Verhalten zeigt. Dann ist es erforderlich, einen Tierarzt aufzusuchen. Viele Situationen sind aber Einzelfall-Entscheidungen. Dies ist für Laien schwer einzuschätzen, ein Experte einer Wildtier-Station kann hier weiterhelfen. Sinnvoll sind Fotos vom Tier und die Schilderung der genauen Fundumstände.
Falls Sie ein krankes oder verletztes Tier mitnehmen, sollten Sie sich und ihre Hände mit Handschuhen oder Tüchern schützen. Denn ein Tier in Todesangst kann den Helfenden mit Krallen, Schnabel oder Zähnen schwer verletzen. Falls Sie verletzt werden, sollten Sie die Wunde desinfizieren und sie von einem Arzt untersuchen lassen. Generell sind Wildtiere in einer dunklen Kiste, in der sie sich nicht verletzen können, am besten aufgehoben. Bitte geben Sie kein Wasser oder Futter, kontaktieren Sie zur Beratung eine fachkundige Stelle.
Wenn Wildschwein, Wildkaninchen (Deutsches Jagdgesetz), Waschbären, Nutrias und Nilgänse von Menschen aufgenommen werden, dürfen sie nicht wieder ausgesetzt werden (gemäß der Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten)!
Verletzte oder verwaiste Wildtiere gehören nur in fachmännische Hände! Versuchen Sie nicht ein Wildtier selber aufzuziehen. Oftmals fehlen die Kenntnisse über das spezielle Futter, über die richtige Aufzucht und die Auswilderung. Tiere können leicht fehlernährt oder fehlgeprägt werden. Die Ernährung und Auswilderung durch einen Experten ist für jedes Wildtier wichtig. Wenn das Tier als Junges gefunden wurde, muss es bestimmte Fähigkeiten erlernen, um sich in der freien Natur zurecht zu finden. Das erfordert artspezifische Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrung und sehr viel Zeit. Denken Sie immer daran: Auch das Wildtier hat nur dieses eine Leben!
Eichhörnchen, Siebenschläfer und Haselmaus
Die Jungtiere von Nesthockern sind Raubtieren hilflos ausgeliefert, wenn sie aus dem Nest fallen. Wenn die Mütter die Kleinen nicht finden und zurück ins Nest bringen, sind diese verloren. Ein junges Eichhörnchen, dass einem Menschen hinterherläuft oder am Hosenbein hochkrabbelt, hat keine Tollwut, sondern sucht verzweifelt Hilfe. Sie sollten daher auf jeden Fall helfen. Wichtig ist, dass das Jungtier warmgehalten wird. Ein ausgekühltes Tier wird von der Mutter nicht zurückgenommen. Sie können das Tierkind zuhause mit einer Wärmflasche wärmen, um die ein Handtuch gewickelt wird. Rotlicht ist nicht geeignet, da dies das Tier zu schnell austrocknet, wenn es noch kein Fell hat.
Einige Wildtierstationen empfehlen, das Tierkind anschließend an den Fundort zurückzubringen, dort warm zu betten und abzuwarten, ob es von der Mutter geholt wird. Das sollte aber nur bei unverletzten, nicht unterkühlten Tieren versucht werden, die noch nach der Mutter rufen. Falls Sie eine Rückführung probieren, müssen Sie das Jungtier so platzieren, dass kein Räuber das Tier erreicht. Ansonsten bitte das Tier sichern, falls keine Mutter kommt.
Erstversorgung: Das Allerwichtigste ist es, das Tier zu wärmen. Versuchen Sie nicht, das Tierchen sofort zu füttern oder Wasser einzuflößen. Nager müssen erst ihre Körpertemperatur von 37 Grad erreichen, bevor sie fressen. Zudem benötigen junge Eichhörnchen eine ganz spezielle Aufzuchtmilch - KEINE Kuhmilch geben!
Zum Transportieren können Sie die Nager in eine Kartonschachtel legen, wobei Sie darauf achten sollten, dass das Tier genügend Luft bekommt.
Sollte einmal ein erwachsener Siebenschläfer oder Gartenschläfer in Ihre Wohnung eingedrungen sein, bewahren Sie die Ruhe. Am besten gehen Sie vor wie bei verirrten Fledermäusen; schließen Sie die Tür zum Raum, in dem sich das Tier verirrt und versteckt hat und öffnen Sie die Fenster. Die Tiere sollten (ggf. durch Kletterhilfen) die Möglichkeit bekommen, die Fenster zu erreichen und das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auf der Fensterbank ausgelegte Leckereien wie Früchte oder Nüsse können dem wahrscheinlich hungrigen Tier den richtigen Weg hinausweisen.
Falls es erforderlich sein sollte, das Tier zu fangen (falls es die Wohnung/ das Haus trotz aller Möglichkeiten und langem Warten nicht verlässt oder verlassen kann), dann benötigen Sie hierfür eine (gebührenfreie) Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Der Fang darf dann nur durch eine fachkundige Person einer Wildtierpflegestation durchgeführt werden, da für das Tier ein erhöhter Stress und eine hohe Verletzungsgefahr besteht. Sie sollten das Tier dann nach draußen an einen sicheren Ort bringen, am besten ein Gehölz. Bitte beachten Sie, dass Sie das Tier in den Monaten Mai bis September nicht zu weit entfernt aussetzen, denn es könnte sich um ein Weibchen handeln, das in der Nähe seine Jungen versorgt.
Alle Bilche, das heißt Eichhörnchen, Siebenschläfer, Garten- und Baumschläfer sowie Haselmaus, gehören zu den besonders geschützten Tierarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Falls es sich um einen Gartenschläfer handelt, können Sie den Fund – möglichst mit Foto – hier melden und so ein Artenschutzprojekt des BUND fördern: Spurensuche Gartenschläfer: www.gartenschlaefer.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Gartenschläfer sind in ihrem Bestand stark gefährdet, das heißt es gibt nicht mehr viele von ihnen. Sie stehen auf der Roten Liste der Säugetiere.
Junge Feldhasen und Rehkitze
Bei jungen Feldhasen und Rehkitzen ist die Wahrscheinlichkeit groß, sie alleine anzutreffen.
Denn bei diesen Tierarten hält sich die Mutter tagsüber nur selten in der Nähe der Jungtiere auf. Die Mutter kommt nur ein bis zweimal täglich, um ihr Junges zu säugen. Ansonsten sitzt der junge Feldhase allein bewegungslos auf den Boden gedrückt. Das bedeutet aber nicht, dass sie Hilfe benötigen. Die Jungtiere dürfen auf keinen Fall angefasst werden, da die Mutter sie ansonsten nicht mehr annimmt.
Im Unterschied zu Feldhasen halten sich Wildkaninchen normalerweise nicht außerhalb ihres Baues auf. Sind sie außerhalb ihres Baues und rufen nach ihrer Mutter, ist der Bau wahrscheinlich zerstört worden. In diesem Fall benötigen die Kaninchen Hilfe. Die Unterscheidung zwischen Feldhasen und Wildkaninchen ist für Laien schwer. Daher bitte ein Foto machen und eine Wildtierstation kontaktieren.
Fledermaus
Wenn sich eine Fledermaus oder mehrere Fledermäuse in Ihr Haus oder Ihre Wohnung verirrt hat bzw. haben, bewahren Sie Ruhe. Die Tiere werden Sie in keinem Fall angreifen und sind nicht absichtlich zu Ihnen hereingekommen. Sie sollten in so einem Fall über Nacht einfach ein Fenster weit offen stehen lassen (Vorhang zur Seite) und die Tür des Raumes schließen sowie das Licht löschen. In der Regel finden die Fledermäuse dann allein wieder nach draußen.
Eine im Vorhang verfangene Fledermaus können Sie mit einer Schere großzügig aus dem Vorhang freischneiden und in eine Pflegestation bringen. Grundsätzlich benötigen erwachsene Fledermäuse, die geschwächt oder verletzt sind, keine Wärmezufuhr. Anders sieht es bei Jungtieren aus oder wenn eine Fledermaus ins Wasser gefallen ist. In diesem Fall sollte das Tier nach dem Herausholen in ein Tuch gewickelt und an die Wärme gebracht werden. Falls die Fledermaus abends nicht wieder losfliegt, kann man ihr mit einer in der Höhe angebrachten Kartonschachtel den Abflug erleichtern. Falls die Fledermaus trotzdem nicht wegfliegt, sollten Sie eine Pflegestation kontaktieren, die sich mit Fledermäusen auskennt.
Fledermäuse, die am Boden liegen, benötigen immer Hilfe! Sie sind nur dann am Boden, wenn sie aufgrund einer Schwächung oder Verletzung nicht flugfähig sind und sind in diesem Fall hilflos und vielen Gefahren ausgeliefert. Auf keinen Fall dürfen Sie das Tier in die Höhe werfen und zum Flug animieren. Jungtiere können Sie, falls bekannt, auf den Einflugspalt legen, aus denen die Fledermäuse starten. Ansonsten sollten sie das Tier in der Dämmerung erhöht platzieren und warten, ob die Mutter es wieder abholt. Eine Wildtierstation empfiehlt hierfür eine Flasche mit warmem Wasser zu füllen und über die Flasche eine Socke zu stülpen, an der man das Jungtier hängt. Die Flasche sollten Sie wiederum in eine Schüssel mit glattem Rand stellen. Die Wärme benötigt das Junge, damit es nicht auskühlt und weiter nach der Mutter ruft. Sie sollten immer darauf warten, ob das Kleine von der Mutter abgeholt wird.
Zum Transportieren können Sie das Tier in einen mit Küchenrollenpapier oder nichtfasernden Stoff ausgelegten kleinen Karton legen. Wichtig ist, dass die Fledermaus nicht austrocknet. Dafür kann ein feuchtes Handtuch über den Karton gelegt werden. Fassen Sie eine Fledermaus nur dann an, wenn es unbedingt erforderlich ist, d.h. wenn das Tier zu geschwächt oder verletzt ist, um zu fliegen. Tragen Sie dabei stets dicke Handschuhe, um sich vor Bissen des verängstigten Tiers zu schützen und gehen Sie sehr behutsam vor, um das Tier nicht zusätzlich zu verletzen. Umfassen Sie das Tier vorsichtig und vollständig, damit es nicht aus Angst mit den Flügeln schlägt und sich womöglich noch mehr verletzt.
Alle Fledermausarten Deutschlands sind gesetzlich streng geschützt – es gelten die Verbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 Bundesnaturschutzgesetz. Viele der in Deutschland lebenden 22 Fledermausarten stehen auf der Roten Liste der Säugetiere und sind in ihrem Bestand gefährdet. Da es sich um Tiere streng geschützter Arten handelt, muss auch hier die Entnahme einer Fledermaus aus der Natur der Unteren Naturschutzbehörde unmittelbar gemeldet werden.
Kontakt: 069 8065 2557 oder umweltamtoffenbachde
Füchse / Fuchswelpen
Füchse sind scheue Tiere und flüchten in der Regel, wenn sie einem Menschen begegnen. Ein Fuchs, der nicht sofort flüchtet, kann krank sein. Halten Sie in diesem Fall Abstand und fassen Sie den Fuchs nicht an. Füchse können Menschen mit schweren Krankheiten infizieren.
Füttern sollten Sie das Tier auch nicht. Rufen Sie die Feuerwehr. Diese informiert dann den zuständigen Jagdpächter.
Fuchswelpen verlassen bereits im Alter von rund drei Monaten alleine den Bau, um ihre ersten Ausflüge zu machen. Die Mutter ist nicht immer in der Nähe, da sie Nahrung beschaffen muss. Wenn die Mutter länger als eine Stunde fernbleibt oder der Welpe offensichtlich krank ist, sollten Sie die oben genannten zuständigen Stellen benachrichtigen.
Igel
Der Igel zählt zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Als Lebensraum bevorzugen Igel Hecken, Gebüsche, Parks, Gärten und Waldränder, an die Wiesen und Gebüsche grenzen. Im Wald selber leben sie nicht. Igel sind reine Fleischfresser und laktoseintolerant. Sie suchen in der Natur Larven, Laufkäfer, Insekten oder andere Krabbeltiere.
Hat ein Igel zu wenig Gewicht, darf er ausnahmsweise gefüttert werden, damit er besser über die Winterruhe kommt. Das Winterschlafgewicht sollte Ende Oktober bis Mitte November mindestens 600 Gramm bei Jungigeln betragen, bei Altigeln mehr als 1000 Gramm. Ein junger Igel muss aufgenommen und aufgepäppelt werden, wenn er Mitte Oktober weniger als 450 Gramm wiegt. Denn er benötigt zu viel Energie um seinen Wärmehaushalt zu regulieren und findet in dieser Jahreszeit nicht mehr genug Käfer und Insekten. Auch sehr abgemagerte Altigel sollten aufgenommen und gefüttert werden.
Als Futter eignet sich Katzenfutter mit hohem Fleischanteil ohne Getreide, Obst, Gemüse oder andere Zusatzstoffe (Nass- oder Trockenfutter), hin und wieder ungewürztes Rührei oder gegartes Rinderhackfleisch. Bitte kein im Handel erhältliches Igel-Fertigtrockenfutter geben, es ist kein geeignetes Futter. Ebenso sollten kein Getreide, Nüsse, Rosinen oder Obst verfüttert werden, der Igel kann das Futter nicht verwerten und es kann zu Darmentzündungen kommen. Dazu immer eine Schale Wasser hinstellen - auf keinen Fall Kuhmilch! Schnecken und Regenwürmern bitte nicht sammeln und verfüttern - dieses Futter kann gefährlich sein, da Schnecken und Regenwürmer Parasiten übertragen und diese einem geschwächten Igel ernsthaft schaden können.
Wann benötigt ein Igel Hilfe?
Hilfe benötigt ein Igel fast immer, wenn
- er tagaktiv ist (junge Igel machen allerdings auch hin und wieder Ausflüge am Tag),
- er bei Frost und Schnee tagsüber herumläuft,
- er stark hustet,
- er verletzt ist,
- er sich nicht einrollt oder auf der Seite liegt, apathisch wirkt oder abgemagert ist (der sogenannte Hungerknick im Nacken oder stark eingefallene Flanken).
Bei Fliegeneiern an den Stacheln oder an einer Wunde muss sofort gehandelt werden - die geschlüpften Fliegenmaden bohren sich in den Igel. In diesen Fällen sollte man schnellstmöglich einen wildtierkundigen Tierarzt, eine Igelstation oder eine Wildtierstation kontaktieren.
Wenn Sie ein Igelkind finden, sollten Sie erst nach dessen Mutter oder Geschwistern Ausschau halten. Wenn die Mutter nicht auffindbar ist und das Kleine weniger als 200 Gramm wiegt oder ausgekühlt ist, benötigt es schnellstmöglich Hilfe. Igelkinder oder ein geschwächter und abgemagerter Igel müssen erst stabilisiert und moderat gewärmt werden, bevor sie etwas zu fressen bekommen. Die normale Körpertemperatur eines Igels sollte 36 Grad betragen. Ein unterkühltes Igelkind können Sie in einen mit einem Handtuch ausgelegten Karton auf eine mit einem Handtuch umwickelte Wärmeflasche setzen (moderate Wärme bis maximal 36-38 Grad - der Igel sollte die Möglichkeit haben, die Wärmeflasche zu verlassen). Sehr junge Igel benötigen noch spezielle Aufzuchtmilch, diese haben Wildtierstationen vorrätig. Bis zur Ankunft bei der Wildtierstation sollte man Igelbabys kein anderes Futter verabreichen.
Viele Igelkinder haben Maden und Flöhe. Eine gewisse Menge an Flöhen oder Zecken sind bei Igeln normal. Übermäßig viele Parasiten deuten allerdings auf Probleme hin oder schwächen den Igel, sie sollten entfernt werden. Bitte nutzen Sie keine für Katzen oder Hunde empfohlene Mittel, vor allem keine Spot-On Präparate für junge oder geschwächte Igel. Diese können tödliche Vergiftungen hervorrufen. Kontaktieren Sie in jedem Fall eine Igelstation oder Wildtierstation.
Viele Wildtierstationen pflegen Igel und brauchen dann Bürgerinnen und Bürger mit großen Gärten, die die gesunden Igel kontrolliert überwintern. Dazu gibt es einige Dinge zu beachten. Möchten Sie den Wildstationen helfen und einen Igel überwintern, so kontaktieren Sie eine Wildtierstation - diese erklärt dann, was zur Überwinterung nötig ist (Schlafhaus, gesichertes Gehege im Garten, Fütterung und so weiter).
Vögel
Wildvögel benötigen in den seltensten Fällen Hilfe. Wenn Sie während der Vogelbrutzeit (Anfang März bis Ende September) einen Jungvogel (mit Gefieder) auf dem Boden sitzen sehen, können Sie davon ausgehen, dass er bei einem ersten Flugversuch „abgestürzt“ ist. Viele Vögel (man nennt sie in dieser Zeit auch Ästlinge) können nach dem Verlassen des Nests noch nicht fliegen, sondern nur hüpfen und flattern.
Sie können helfen, indem Sie den Vogel vor dem Zugriff von Katzen, Hunden oder anderen Tieren in Sicherheit bringen oder von einer Straße wegholen. Setzen Sie den Vogel in ein dichtes Gehölz (am besten mit Dornen zum Schutz vor Fressfeinden) oder auf einen Ast oder bringen Sie ihn an einen anderen geschützten Ort im Freien. Füttern sollten Sie ihn auf keinen Fall. Jungvögel werden auch nach Verlassen des Nestes noch einige Tage von ihren Eltern versorgt bis sie selbständig sind und sich allein versorgen können. Haben Sie die Möglichkeit, den Jungvogel über mehrere Stunden beobachten und es kommt kein Elterntier, dann ist der Jungvogel wahrscheinlich verlassen und benötigt Hilfe. Wenn er von den Eltern gefüttert wird, ist alles in Ordnung.
Sie können auch helfen, indem Sie innerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis Ende September) keine Rückschnitte an Hecken oder Sträuchern durchführen oder eine Hausfassade sanieren. So finden die Vögel bessere Rückzugsmöglichkeiten während der Brutzeit.
Haben Sie ein Vogeljunges gefunden, das noch nicht auf seinen Füßen stehen kann, keine oder kaum Federn hat, dann sollten Sie dieses vorsichtig wieder in das richtige Nest / in den Nistkasten / in die Bruthöhle am Gebäude oder am Baum setzen, vorausgesetzt Sie finden und erreichen das Nest bzw. den Nistkasten oder die Bruthöhle. Damit hat der Vogel die besten Überlebenschancen. Sie können den Vogel in die Hand nehmen, denn deren Eltern "riechen den Menschen nicht" und nehmen die Jungen wieder an.
Es ist aber wichtig, dass dann das Nest beobachtet wird. Kommen keine Elterntiere mehr, benötigt das Junge Hilfe. Finden Sie den Ort, wo der Vogel geschlüpft ist und versorgt wird, nicht mehr, dann muss das Küken gesichert werden. Sichern heißt: Den Vogel in einen Karton setzen, ein "Nest" aus einem Handtuch formen (kleine Luftlöcher im Karton nicht vergessen). Wenn Sie einen Jungvogel mit nach Hause nehmen, dann bedenken Sie, dass junge Vögel (Nestlinge, ohne Gefieder) dringend Wärme benötigen. Sie sollten ihm ein Nest machen, zum Beispiel aus einer Socke und das Nest auf eine Wärmflasche (36 Grad) setzen. Geben Sie ihm weder Wasser noch Fressen, sondern kontaktieren Sie umgehend eine Wildtierauffangstation. Ist der Vogel verletzt, hat er zum Beispiel eine Wunde oder einen gebrochenen Flügel, dann benötigt er ebenfalls fachliche Hilfe. Bei Elstern, Krähen, Greifvögeln oder Falken müssen Sie den Jagdpächter oder die Feuerwehr benachrichtigen. Wenn es sich um eine streng geschützte Art handelt, müssen Sie die Aufnahme auch der Unteren Naturschutzbehörde melden. Die Feuerwehr ist auch zu informieren, wenn Sie auf der Straße verirrte Jungvögel von Enten, Wildgänsen oder Schwänen finden. Nur falls über längere Zeit von mehreren Stunden keine Elterntiere in Sichtweite der Jungtiere auftauchen, können die jungen Vögel in eine nahe gelegene Wildtierauffangstation gebracht werden.
Die meisten Jungvögel werden von den Elterntieren mit Insekten gefüttert. Manche Vogelarten sind aber reine Vegetarier. Nur Wildtierstationen können die einzelnen Vogelarten bestimmen und wissen, welche Nahrung der Vogel braucht. Deshalb sollten die Finder den Tieren kein Futter anbieten. Geben Sie Jungvögeln auch niemals Hackfleisch oder Brot oder andere Nahrungsmittel, denn dies führt zu tödlichen Verstopfungen. Auch Regenwürmer sollten nicht verabreicht werden. Bitte auch niemals Wasser mit einer Spritze in den Schnabel einflößen - die Flüssigkeit gerät schnell in die Luftröhre und führt zu Ersticken oder tödlichen Lungenentzündungen. Maximal kann man nach dem Aufwärmen einen Tropfen Wasser seitlich an den Schnabel führen, der Vogel kann dann das Wasser selber einsaugen.
Wenn der Vogel gegen eine Scheibe oder gegen ein Auto geflogen ist (Anflugtrauma), sollten Sie den Vogel mitnehmen und in einen mit einem Handtuch ausgelegten (am besten basteln Sie ein kleines Handtuchnest) verschlossenen Karton setzen. Machen Sie Luftlöcher in den Karton, geben Sie dem Tier weder Wasser noch Fressen und lassen Sie es 1 bis 2 Stunden in der Dunkelheit ruhen. Mit etwas Glück, wenn der Anprall nicht zu schwer war und der Vogel keine inneren Verletzungen erlitten hat, erholt er sich nach einigen Stunden und kann wieder fliegen. Er sollte dann an einem ruhigen Ort, entfernt von Katzen, Glasfronten oder Straßenverkehr wieder frei gelassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, bringen Sie ihn in eine Wildtierauffangstation.
Waschbären
Sie haben Waschbären auf dem Dach oder in der Gartenhütte? Hier erhalten Sie Auskünfte, Tipps und Informationen:
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Unteren Jagdbehörde der Stadt Offenbach
Wildschweine
Wenn Sie ein junges Wildschwein (Frischling) sehen, können Sie davon ausgehen, dass sich das Elterntier in der Nähe befindet. Sie sollten das Jungtier nicht anfassen und den Fundort verlassen. Das Elterntier geht zu seinem Jungen zurück, sobald sich die Menschen entfernt haben. Falls der Frischling Verletzungen aufweist, kann die Feuerwehr den zuständigen Jäger oder Jagdpächter informieren.
Verkehrsunfall mit einem Wildtier
Kommt es zu einem Unfall mit einem Wildtier, müssen Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinker markieren, absichern und die Polizei, Feuerwehr oder den zuständigen Jäger und ggf. die Untere Naturschutzbehörde informieren. Die Polizei stellt dann auch eine Bescheinigung als Nachweis für die Auto-Versicherung über den Wildunfall aus.
Bitte nehmen Sie das tote oder verletzte Tier nicht einfach mit, sondern informieren Sie die oben genannten Stellen. Nach dem Anruf sollten sie warten bis die Rettungskräfte eintreffen. Wenn das angefahrene Tier flüchtet, müssen Sie trotzdem die Polizei informieren
Wichtig: Bei verletzten Füchsen, Wildschweinen oder Rehen sollten Sie Abstand halten, da diese unberechenbar reagieren können.
So kann jeder helfen...
Naturnahe Gärten oder zumindest Gärten mit "wilden Ecken" helfen Wildtieren ganz allgemein bei ihrer Nahrungssuche und bei der Brut. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:
- Heimische Wildblumen anpflanzen, die Nektar und Pollen für Wildbienen und andere Insekten bieten (gefüllte Blumen sind nutzlos, sie haben kaum Nektar oder Pollen) - dies ist auch auf einem Balkon möglich. Heimische Sträucher bieten Nahrung und Schutz für Vögel.
- Über einen Laub-Reisighaufen als Schlafplatz freut sich der Igel (oder ein Igel-Schlafhaus kaufen und unter einen Laubhaufen stellen).
- Für die Vögel sind heimische Gehölze und Bäume wichtige Nahrungsquellen und bieten Schutz für die Brut.
- Wer Platz hat, kann einen Teich anlegen, schnell wird sich viel Leben entwickeln - flache Wasserschalen ganzjährig hinstellen ist natürlich auch möglich, das wird Vogel, Igel und Co. gerade in den heißen Sommermonaten freuen (Wasserschalen täglich reinigen wegen der Gefahr von Keimen!).
- Ein sehr wertvolles Naturmodul sind Totholzhaufen. Einfach altes morsches Totholz zu einem kleinen oder großen Haufen aufschichten, viele Käferarten sind auf totes Holz angewiesen.
- Ein Stück Wiese mit Wildblumen wachsen lassen und nicht mähen, vielleicht finden sich Grashüpfer ein.
- Im Herbst nicht alles "ordentlich aufräumen", in abgestorbenen Blumenstengeln oder unter Laub überwintern Insekten.
- Mähroboter können eine tödliche Gefahr für Igel sein, gerade wenn sie abends oder nachts fahren. Es gibt immer mehr Igel, die mit schweren oder tödlichen Verletzungen durch Mähroboter gefunden werden. Mähen Sie daher den Rasen bitte selbst oder beaufsichtigen Sie den Mähroboter.
- Bitte verzichten Sie außerdem auf Gifte, Schneckenkorn und Unkrautvernichter in Ihrem Garten!
Wichtige Rufnummern
Feuerwehr: 112
Polizei / Notruf: 110
Ansprechpartner der Stadt Offenbach am Main:
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz: 069 8065 4910
Ordnungsamt - Untere Jagdschutzbehörde: 069 8065 2502
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde: 069 8065 2557
Wildtierstationen in Südhessen & weitere Hilfsorganisationen
Bitte IMMER unbedingt vorher anrufen und sich ankündigen / sich informieren!
Waldzoo Offenbach
Waldstraße 275
63071 Offenbach am Main
Tel. 069 852520
Email: kontaktwaldzoo-offenbachde
Internet: www.waldzoo-offenbach.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Wildtierfreunde Hanau e.V.
Postfach 1302
63463 Maintal
Telefon: 0178 6010718 von 8 – 19 Uhr
Email: infowildtierfreundecom
Internet: www.wildtierfreunde.com (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Vereinsgelände und die Wildtierpflegestation befinden sich:
Im Linnen 1a
63477 Maintal
Wildtierarche Rodgau
Dekan-Schuster-Str. 2
63110 Rodgau
Telefon: 0162 4954540
Email: wildtierarchepetrakipperde
Internet: www.wildtierarche-rodgau.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger
E-Mail: infoighworg
Internet: www.ighw.org (Öffnet in einem neuen Tab)
Wildtierhilfe Odenwald „Koboldhof“
Klosterwaldstr. 10a
64732 Bad König
Telefon: 0163 3515058
Email: infowildtierhilfe-odenwaldde
Internet: www.wildtierhilfe-odenwald.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Deutsche Gesellschaft für Mauersegler
Buchenstraße 9
65933 Frankfurt am Main
Telefon: 069 35351504
Email: infomauerseglercom
Internet: www.mauersegler.com (Öffnet in einem neuen Tab)
Fledermausschutz Südhessen
z.H. Dirk A. Diehl
Breuberger Weg 4
64832 Langstadt
Email: infofledermausschutz-suedhessende
Internet: www.fledermausschutz-suedhessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Bundesweite Fledermaushotline: 030 284984-5000 (Mo-Fr von 10 bis 16 Uhr; in den Sommermonaten Juni bis August zusätzlich von 19 bis 21 Uhr)
Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V.
Telefon: 0170 8484757
Email: infostadttaubenprojektde
Internet: www.stadttaubenprojekt.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Vermisste Haustiere
Tierregister/Tierhilfe TASSO e.V.
24-Stunden-Notruf-Hotline 06190 937300
Internet: www.tasso.net (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen zu Wildtieren
- Wildtiernotfall - was muss ich beachten, wie kann ich helfen? (IGHW) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Info-Broschüre „Wildtier gefunden – was tun?“ (Hessische Landestierärztekammer) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Biologische Vielfalt, Artenschutz (RP Darmstadt) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Naturnah gärtnern: So geht es (NABU) (Öffnet in einem neuen Tab)
Gesetze
- Tierschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesjagdgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hessisches Jagdgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Öffnet in einem neuen Tab)
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 13:00 Uhr |