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Stadt Offenbach

Arbeitslosenzahlen aktuell

Arbeitslose

Aktueller Monat

Stichtag: 30. September 2024

Vormonat

Stichtag: 31. August 2024

Offenbach Hessen Offenbach Hessen
absolut Quote absolut Quote absolut Quote absolut Quote
gesamt 7.355 9,2 % 195.864 5,5 % 7.338 9,1 % 201.585 5,7 %
Männer 3.732 8,4 % 104.254 5,5 % 3.728 8,4 % 106.642 5,7 %
Frauen 3.623 10,1 % 91.610 5,6 % 3.610 10,0 % 94.943 5,8 %
Nichtdeutsche 4.300 12,5 % 92.029 13,4 % 4.241 12,3 % 94.412 13,8 %
15 bis unter 25 Jahre 641

7,7 %

20.878

5,8 % 663 8,0 % 22.282 6,2 %
50 Jahre und älter 2.437 10,3 % 61.563 5,0 % 2.428 10,3 % 62.418 5,1 %

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer/innen einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten sind.

Sie werden sowohl am Arbeitsort als auch am Wohnort nachgewiesen. Als Arbeitsort gilt die Gemeinde, in der der Betrieb angesiedelt ist, in dem die Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind. Die Zuordnung zum Wohnort richtet sich nach dem Arbeitgeber gegenüber gemeldeten Wohnort.

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen grundsätzlich die Beamten sowie der weit überwiegende Teil der Selbstständigen und die mithelfenden Familienangehörigen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Offenbach am Main

Stand: Juni d. Jahres

Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Am Arbeitsort 45.249 45.925 46.033 47.412 47.701 48.230 46.258 46.980 48.047 48.526
Am Wohnort 43.941 46.534 48.748 51.081 52.941 55.081 54.805 55.728 57.922 59.556

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionalreport über Beschäftigte

Leistungen nach SGB II

Erwerbsfähig Leistungsberechtigte:

Erwerbsfähig Leistungsberechtigt sind Personen im Alter von 15 Jahren bis zum erreichen der Regelaltersgrenze nach § 7a SGB II (seit 2012 gestaffelter Anstieg von 65 auf 67 Jahre).

Bedarfsgemeinschaft:

Die Antrag stellende Person wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.
Lebt sie mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.


Der Rechtsbegriff wird in der Regel angewandt auf

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (eheänliche Gemeinschaft).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Erwerbsfähige Leistungsberechtige und Bedarfsgemeinschaften

Stand: Juni d. Jahres

Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Erwerbsf. Leistungsber.

13.268 13.515 12.911 12.574 11.731 10.718 11.090 10.689 10.170 9.672
Bedarfs-gemeinschaften 9.053 9.102 8.690 8.440 7.929 7.259 7.577 7.262 6.974 6.592

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport

Ein- und Auspendelnde

Auspendelnde sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnort (Hauptwohnsitz) in Offenbach und einem Arbeitsort in einer anderen Kommune.

Einpendelnde sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit dem Arbeitsort in Offenbach und einem Wohnort (Hauptwohnung) in einer anderen Kommune.

Stand: Juni d. Jahres

Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Einpendelnde 31.518 32.043 31.703 32.689 32.810 33.098 31.363 32.056 32.765 33.014
Auspendelnde 30.367 32.669 34.574 36.393 38.077 39.951 39.926 40.882 42.703 44.059

Herr Kai Simon

Sachbearbeiter

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise