Im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern
Klarheit, Offenheit und Transparenz fordern die Menschen mit Recht von Magistrat und Verwaltung. Entscheidungen dürfen nicht über den Kopf der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hinweg getroffen werden. Das Internet ist ein ideales Instrument, um Informationen zwischen dem Rathaus und den Einwohnerinnen und Einwohnern auszutauschen, ein Katalysator, um demokratische Prozesse zu unterstützen.
Der Magistrat und seine Aufgaben
Der Magistrat und seine Aufgaben
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde, also gleichsam die "Regierung" der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung der Stadt, indem er eigene Beschlüsse und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie Bundes- und Landesgesetze und nicht zuletzt auch eigene Rechtsnormen der Stadt (insbesondere ihre Satzungen) ausführt. Dem Magistrat untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Er vertritt die Gemeinde nach außen und ist zuständig für Anstellung, Beförderung und Entlassung der städtischen Bediensteten.
Eine wichtige Aufgabe des Magistrats ist es, die personellen, finanziellen und konzeptionellen Mittel bereit zu halten, die erforderlich sind, um die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wie auch eigene Beschlüsse durch das Aufzeigen der bestehenden Alternativen vorzubereiten.
Der Magistrat der Stadt Offenbach besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, der Bürgermeisterin, zwei hauptamtlichen Stadträten und acht ehrenamtlichen Stadträten.
Der Oberbürgermeister wird von den Bürgern der Stadt direkt gewählt. Die ehrenamtlichen Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der hauptamtliche Oberbürgermeister, Bürgermeisterin und Stadtrat werden für sechs Jahre gewählt, ehrenamtliche Stadträte dagegen nur für die Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, also für fünf Jahre. Die längere Amtsdauer der hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats soll Kontinuität in der Stadtverwaltung gewährleisten.
Der Magistrat ist nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich ein Kollegialorgan, das durch Abstimmungen beschließt. Dabei hat jedes Mitglied des Magistrats das gleiche Stimmrecht. Erst bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Oberbürgermeisters den Ausschlag. Die Hessische Gemeindeordnung lässt jedoch eine Dezernatsgliederung innerhalb des Magistrats ausdrücklich zu. Danach darf der zuständige Stadtrat (Dezernent/Dezernentin) selbstständig entscheiden, wenn nicht eine Rechtsnorm die Kollegialentscheidung fordert, der Oberbürgermeister diese wünscht oder wenn das Gewicht der Angelegenheit sie verlangt. Der/die Dezernent/Dezernentin kann Entscheidungen auch weiter übertragen, etwa auf Amtsleiter/innen.
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und leitet dessen Geschäfte, hat im Magistrat also eine deutlich herausgehobene Stellung. Ihm obliegt auch die Dezernatsverteilung mit den dazugehörigen Ämtern. Er bereitet die Beschlüsse des Magistrates vor und überwacht deren Ausführung. Der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt auch den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung. Dabei unterstützt ihn das Hauptamt als geschäftsführende Stelle.