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Die Problematik rund um die Grundstücke am Heusenstammer Weg ist der Stadt bekannt. Eine Kommunikation zum aktuellen Stand ist während laufender Verfahren und Ermittlungen nicht immer möglich.
Der Hinweis auf die Müllablagerungen auf einem der Grundstücke wird vom Ordnungsamt geprüft.
Weitere Informationen zur Task Force siehe Pressemitteilung vom 23.04.2025:
Zustand Fußgänger-/ Radweg im Abschnitt Spessartring/ Abbiegung bei LIDL/ALDI
Der Zustand des Weges ist bekannt und befindet sich in Bearbeitung. Mit einer Sanierung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Neubau Grundschule Bieber-Nord: Brüstungen und Geländer
Offizielle Stellungnahme von Dezernat IV:
Der Neubau der Grundschule in Bieber Nord wurde konform zu den Anforderungen der Hessischen Bauordnung, der Muster Schulbau-Richtlinie Hessen sowie den Regeln der Unfallkasse Hessen errichtet. Nach der Fertigstellung wurde die bauordnungsrechtliche Konformität von der Bauleitung schriftlich bestätigt.
Die Treppe in der zentralen Halle dient der Haupterschließung und bietet eine Blickbeziehung über vier Geschosse. Die Treppen in der Schule können wie jede normgerechte Treppe sicher benutzt werden. Ein Fangnetz ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Alle Umwehrungen (Brüstungen und Geländer) erfüllen die geforderte Höhe von 1,10 Meter.
Es liegen keine Informationen darüber vor, dass Schülerinnen und Schüler die Treppen nur unter Aufsicht und einzeln begehen dürfen.
Gemäß den in der Schule normal geltenden Verhaltensregeln ist das Rennen und Schubsen auf den Treppen untersagt. Auf Treppen soll rechts gegangen werden, damit entgegenkommende Personen ebenfalls passieren können. Es liegen keine Hinweise vor, dass sich an den Treppen gefährliche Situationen ereignet haben.
Zustand Gehweg Goerdelerstraße/ Oppelner Straße (Baustelle)
Bei der Baustelle handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Stadt Offenbach, sondern um eine private Baustelle. Der ESO war bereits vor Ort, hat den Zustand begutachtet und den Gehweg mit eigenen Barken abgesichert. Diese wurden zwischenzeitlich entwendet und in die Baustellensicherung integriert. Der ESO bleibt an diesem Fall dran.
Zustand der Fußwege im Bereich Am Wetterpark/ Obere Grenzstraße
Die von den Bürgerinnen und Bürgern benannten Bereiche werden vom ESO und vom Amt für Planen und Bauen auf Zustand und Zuständigkeiten geprüft. Bei Es handelt sich bei diesem Straßenabschnitt der Oberen Grenzstraße nicht um eine endausgebaute Straße. Bei den „Fußwegen“ handelt es sich lediglich um Seitenstreifen. Ein Ausbau der Straße wäre als Neuanlage / Erstausbau entsprechend anliegerbeitragspflichtig. Eine solche Maßnahme ist derzeit nicht geplant.
Die Stadt Offenbach nimmt den Hinweis mit, dass Teile der Fußwege vom Busparkplatz zum Wetterpark führen und daher auch für die Außenwirkung der Stadt von Relevanz sind.
Dürfen Hunde im Wetterpark frei laufen?
Laut Geodaten ist der Wetterpark als Park und damit als öffentliche Grünfläche eingeordnet. In allen öffentlichen Anlagen gilt eine Leinenpflicht. Hierzu zählen öffentliche Grünanlagen, Parks und Spielplätze sofern diese Flächen nicht ausdrücklich für Hunde freigegeben sind. Das gilt auch für den Wetterpark.
Auf dogorama.app, einer App mit Informationen für Hundehalter:innen, ist der Wetterpark daher fälschlicherweise als Freilauf gekennzeichnet. Es gelten die offiziellen Informationen der Stadt und nicht die Informationen privater Webseiten.
Eine Anwohnerin berichtet, dass es zu bestimmten Tageszeiten nicht möglich ist, in ihrem Bewohnerparkbezirk einen Parkplatz zu finden. Um ihren Parkbezirk herum seien andere Parkbezirke, sodass sie dorthin nicht ausweichen kann. Sie fragt, ob es möglich sei, den Zuschnitt zu verändern oder eine Erlaubnis für einen benachbarten Parkbezirk zu erhalten.
Zunächst ist ganz klar geregelt, welche Größe die jeweiligen Waben haben dürfen. Die Einrichtung und Veränderung von Bewohnerparkbezirken ist ein komplexes Verfahren, für das Parkraumuntersuchungen notwendig sind.
Die Zulassungszahlen für PKW nehmen zu, die Fahrleistung nimmt ab. Das bedeutet, dass immer mehr Fahrzeuge rumstehen, statt bewegt zu werden. Das bedeutet, dass der Parkraum insgesamt immer knapper wird. Gegen diese Entwicklung ist die Stadt nicht handlungsfähig. Bewohnerparkbezirke sind hierfür keine Lösung, da sie nur eingerichtet werden können, wenn der Parkdruck von außen entsteht und nicht durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst.
Bewohnerparken Scheffelstraße
Bei der Scheffelstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße. Dies bedeutet nicht, dass man Anlieger sein, also dort wohnen muss, um in die Straße zu fahren und dort parken zu dürfen, sondern, dass dort jede Person einfahren und parken darf, die dort ein Anliegen hat.
Einen neuen Bewohnerparkbezirk festzulegen oder auch einen bestehenden um diesen Bereich zu erweitern ist ein komplexes Verfahren. Es sind Parkraumuntersuchungen notwendig, die nachweisen, dass ein hoher Parkdruck besteht. Wird dieser allerdings nicht von außen (z. B. Personen, die für die Arbeit einpendeln), sondern von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst verursacht, ist es gesetzlich nicht zulässig, Bewohnerparken einzurichten. Denn reicht der vorhandene Parkraum für die Bewohnerinnen und Bewohner allein nicht aus, ist die Einrichtung von Bewohnerparkbezirken nach der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zielführend und demnach rechtwidrig. Möglich ist Bewohnerparken nur da, wo durch das Bewohnerparken, also das Verhindern einer Beparkung durch Andere, zu mehr nutzbarem Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner führt.
Das Mobilitätsamt prüft, wann die letzte Erhebung für diesen Bereich stattgefunden hat und wie die Ergebnisse ausgefallen sind.
Gefahrensituationen im Abschnitt Buchhügelalle zwischen Hessenring und Spessartring/ Rhönstraße
Die beschriebenen Gefahrensituationen durch überhöhte Geschwindigkeit werden überprüft.
Die aktuell vorliegenden Messungen mit dem Seitenradar haben ein durchschnittliches Geschwindigkeitsaufkommen von deutlich unter 50 km/h ergeben. Es gab aber auch Ausreißer. Ein Enforcement-Trailer (mobiler Anhänger zur Geschwindigkeitsmessung) kann nicht aufgestellt werden. Der Antrag auf einen Trailerstandort wurde durch die HÖMS (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) abgelehnt, da die Geschwindigkeitsüberschreitungen keine entsprechende Gefährdung hergeben.
Das Ordnungsamt wird den Bereich noch einmal verstärkt in seine Messungen mit aufnehmen.
Die bereits vorhandenen Zebrastreifen sollen einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung leisten. Der ESO setzt den Grünschnitt rund um die Zebrastreifen stets so zeitnah wie möglich um, damit zum einen die Beschilderung und zum anderen Personen, die Queren möchten, gut sichtbar sind.
Da es sich beim betreffenden Abschnitt der Buchhügelallee um eine Hauptverkehrsstraße handelt, ist die Einführung von Tempo 30 hier nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, bspw. bei einem nachgewiesenen Unfallschwerpunkt (mehrere gleichartige Unfälle) oder über Regularien wie den Lärmaktionsplan. Nach aktuellem Stand greift keine dieser Möglichkeiten.
Zu den allgemeine Infos zu Bodenschwellen, "Kölner Tellern" und Pollern
wurden im Nachgang zu OB vor Ort über zwei Wochen intensiv bestreift (13.05.25-26.05.25). Dabei wurde ein besonderer Schwerpunkt auf den Kurvenbereich gelegt. Insgesamt wurden 22 Verwarnungen erteilt.
Fehlende Poller Obere Grenzstraße 158-164
Die fehlenden Poller werden zeitnah neu gesetzt.
Schlaglöcher Parkanlage Landgrafenring
Die als für E-Fahrräder besonders im Dunkeln gefährlichen Stellen in der historischen Anlagen fallen in die Zuständigkeit des Amtes für Planen und Bauen. Die Information liegen dort zur Prüfung vor.
Schlaglöcher am Ringcenter, Odenwaldring, Taunusring
Die Schlaglöcher wurden ausgebessert.
Schlaglöcher für Fahrradfahrende auf dem Mittelstreifen Kaiserstraße (Höhe Messe)