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Stadt Offenbach

Die Stadtverordnetenversammlung

Jede Gemeinde regelt ihre örtlichen Angelegenheiten in demokratischer Selbstverwaltung, wie zum Beispiel beim Bau von Schulen oder beim Straßenbau. Die Stadtverordnetenversammlung Offenbach am Main vertritt als Organ die gesamte Bürgerschaft. Derzeit bilden 71 gewählte Vertreterinnen und Vertreter das Gremium. Jede einzelne Stadtverordnete und jeder Stadtverordneter ist in seinem Urteil und in seiner Entscheidung unabhängig. Um verlässliche Mehrheiten zu erreichen, schließen sie sich zu Fraktionen mit gemeinsamen Zielen zusammen mit eigenen Einrichtungen, selbst gewählter Fraktionsführung, eigenen Büros und eigenen Mitarbeitern.

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Ablauf

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden in der Regel immer an einem Donnerstag ab 17 Uhr statt. Die konkreten Termine für das gesamte Jahr werden im Voraus in unserem Sitzungskalender geplant.

Was inhaltlich in den Sitzungen besprochen wird, gibt die jeweilige Tagesordnung vor. Diese können Sie etwa eine Woche vor dem Termin unserem Politischen Informationssystem PIO (Öffnet in einem neuen Tab) entnehmen. Neben den Tagesordnungen finden sie dort auch weitere Informationen über alle auf der Tagesordnung stehenden Anträge.

Sitzungsbeginn

Die Sitzung wird vom Stadtverordnetenvorsteher eröffnet und geleitet. Am Anfang steht immer die Genehmigung der Tagesordnung. Magistratsvorlagen und Anträge der Fraktionen, die nicht auf der der Tagesordnung stehen (Dringlichkeitsanträge), können nur behandelt werden, wenn 2/3 der insgesamt 71 Stadtverordneten dem zustimmen. Ist die Tagesordnung genehmigt, folgen Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers und des Magistrats. Hier handelt es sich um allgemeine Informationen, wie zum Beispiel Termine, Glückwünsche, Hinweise zum Ablauf der Sitzung etc.

Fragestunde

Als nächstes wird die Fragestunde aufgerufen. Der Magistrat antwortet auf zuvor schriftlich eingereichte Fragen von Stadtverordneten. Die Fragen müssen mindestens drei Tage vor der Sitzung über den Stadtverordnetenvorsteher beim zuständigen Magistratsmitglied eingereicht werden. Nach der Beantwortung können spontan bis zu drei Zusatzfragen pro Frage gestellt werden.

Hauptteil

Nach Ende der Fragestunde folgt der Hauptteil der Sitzung: Beratung und Beschlussfassung zu den auf der Tagesordnung stehenden Magistratsvorlagen und Anträgen der Fraktionen (im weiteren Text pauschal "Anträge" genannt) Zunächst werden alle öffentlichen Anträge behandelt, am Schluss der Sitzung folgt meist ein kurzer nichtöffentlicher Teil. Öffentliche Anträge erkennt man daran, dass ihre Drucksachen-Nummer mit "DS I (A)" beginnt, dagegen steht "DS I (B)" für nicht öffentlich. Letztere sind nicht öffentlich, weil Vorgänge behandelt werden, bei denen ein Anspruch auf Schutz von Daten Dritter besteht. Vor Beginn der Debatten wird zunächst ohne Aussprache über all jene Punkte abgestimmt, die unstrittig sind bzw. zu denen in den Ausschüssen alles gesagt wurde. Man nennt diesen Teil "Tagesordnung II".

Alle anderen Punkte, d.h. alle über die diskutiert werden soll, werden als "Tagesordnung I" bezeichnet. Eine Tagesordnung II und I gibt es jeweils gesondert für den öffentlichen und für den nichtöffentlichen Teil. Von der Stadtverordnetenversammlung durchzuführende Wahlen erfolgen generell über Tagesordnung I im öffentlichen Teil. In bestimmten Fällen kann, wenn niemand widerspricht, offen gewählt werden (d.h. per Handzeichen), ansonsten wird geheim, d.h. mittels Stimmzetteln und Wahlkabinen, gewählt.

Die auf Tagesordnung I stehenden Anträge werden einzeln aufgerufen, diskutiert und anschließend abgestimmt. Die Redezeit pro Fraktion ist pro Sitzung auf insgesamt 45 Minuten begrenzt. Nach 23 Uhr können keine Anträge mehr diskutiert werden (Ausnahme: Magistratsvorlagen). Über Tagesordnungspunkte, die bis dahin noch nicht aufgerufen wurden, wird ohne Diskussion abgestimmt bzw. sie werden auf die nächste Sitzung verschoben, wenn die antragstellende Fraktion dies wünscht.

Ausschussempfehlungen

Der Beratung im Plenum voraus geht die Behandlung aller Anträge in den zuständigen Fachausschüssen. Die Ausschüsse spiegeln die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung (Fraktionsstärken) im Kleinen wider. Die Ausschüsse sprechen zu jedem Antrag eine Beschlussempfehlung an das Plenum aus. In der Plenarsitzung wird dann über diese Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abgestimmt. Dank der Vorberatung in den Ausschüssen und durch die Fraktionen (Fraktionssitzungen und -arbeitskreise) ist es möglich, die Debatten im Plenum auf das Wesentliche zu beschränken.

Niederschrift

Über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist ein Protokoll (Niederschrift) zu fertigen. Hieraus muss hervorgehen, wer anwesend war und welche Gegenstände verhandelt wurden. Weiterhin müssen Beschlussfassungen, Abstimmungs- und Wahlergebnisse festgehalten werden. Jeder Stadtverordnete kann verlangen, dass sein Abstimmungsverhalten zu Protokoll genommen wird. Die Niederschrift ist vom Stadtverordnetenvorsteher und der Schriftführerin zu unterzeichnen. Die Beschlusslage zu jedem Tagesordnungspunkt ist einem "Auszug aus der Niederschrift" (Beschluss) zu entnehmen. Alle öffentlichen Beschlüsse werden einige Tage nach jeder Plenarsitzung in PIO veröffentlicht.

Kann ich an einer Plenarsitzung teilnehmen?

Interessierte sind herzlich eingeladen, die Plenarsitzungen von der Zuschauertribüne aus oder im Livestream live zu verfolgen (einzige Ausnahme: nichtöffentlicher Teil). Eine Voranmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Bei absehbar hohem Besucherinteresse einzelner Sitzungen werden vom Stadtverordnetenbüro Einlasskarten vergeben.

Erläuterungen und Hinweise

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